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학술저널

자필증서유언방식에 관한 제문제

Das Problem des eigenhandigen Testaments

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Nach §1066 BGB muß das eigenhandige Testament errichtet werden, durch eine von dem Erblasser unter Angabe des Wohnorts und Tages eigenhandig geschriebenen und unterschriebene Erklarung mit Stempeln. Das eigenhandige Testament ist einfach (jederzeit, an jenem Ort) zu errichten, abzuandern oder aufzuheben. Fur den Testierenden fallen keine Kosten an. Der Erblasser braucht vor seinem Tod seinen letzten Willen niemandem zu offenbaren. Wegen dieser Vorzuge erfreut sich das eigenhandige Testament großer Beliebheit. Dem stehen freilich erhebliche Nachteile gegenuber. Die Vornahme von Falschungen wird erleichtert und die Gefahr des Verlustes oder der Nichtauffindbarkeit des Testaments ist mangels Pflicht zur amtlichen Verwahrung erhoht. Es besteht bei der Errichtungshandlung keine Kontrolle, daß der Erblasser seine Verfugung mit der notigen Uberleg- ungen vornimmt. Daher ist der Testamentsinhalt haufig inhaltlich unklar, mehrdeutig, sogar widerspurlich. Nicht nur die Einhaltung der Formvorschriften, auch die Zulassigkeit des Inhalts und die Klarheit des Ausdrucks bleiben unkontrolliert, sind daher heute, trotz Formerleichter- ungen, nicht selten eigenhandige Testamente ungultig. Wegen dieser Nachteile fuhrt das eigenhandige Testament zu Auslegungsschwierigkeiten. Rechssicherheit und privater Rechtsfrieden erfordern die erst post- mortal verkundeten Willenserklarungen des Erblassers zuverlassigen und moglichst falschungssicheren Formen zu unterwerfen. Das eigenhandige Testament soll aber einer moglichtst weitgehenden Verwirklichung der Testierfreiheit dienen. Fur Schutz der Testierfreiheit bemuhen sich die heutige Rechtssprechung und die Meinungen im Schriftum, die Formerfordernisse im eigenhandigen Testament aufzulockern. Die Form dient der Sicherstellung der Autentizitat, der Klarheit, der Vollstandigkeit und Beweisbarkeit des Testaments. Vom Standpunkt der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit aus betrachtet, mussen die Formvorschriften klar und streng anwenden. Weil die Formverletzung sich zu Lasten des Willens des Erblassers auswirkt, haben in der Rechtssprechung die gesetzliche Erfordernisse erleichtert, um die Testierfreiheit zu schutzen. Es ist sehr schwierig, wo die Grenze zwischen Anspannen und Lockern von Formerfordernissen bei der Auslegung zieht. Das Ziel des heutigen Testamentsgesetzes ist schließlich, die Abgrenzung der Formerleichterung klarzustellen.

Ⅰ. 서언

Ⅱ. 유언서의「전문」의 「자서」

Ⅲ. 작성년월일의 자서

Ⅳ. 주소의 자서

V. 성명의 자서

Ⅵ. 날인

Ⅶ. 유언의 변경

Ⅷ. 자필증서유언의 보관

Ⅸ. 결론

참고문헌

ABSTRACT

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