姦通罪 廢止 與否에 관한 憲法的ㆍ刑事法的 考察
Die grund-und strafrechtlichen Uberlegungen zum Wegfallen des Ehebruches im Strafgesetzbuch
- 한국헌법학회
- 헌법학연구
- 憲法學硏究 第10卷 第2號
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2004.06331 - 367 (37 pages)
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Es ist im Allgemeinen anzuerkennen, daβ das Gesetz die Liebe zwischen Mann und Frau nicht regeln darf, Es ist auch sehr schwer, daβ jeder in unserem Heiratsystem nur seinen Ehepartner lieben sollte Trotzdem ist das Eheburch emleuchtend eine den Vertrag, an dem jeder durch semen eigenen Willen die sexuelle Keuschheit verwschwert hatte, breehende Handlung, Vielmehr ist das Ehebrueh eine sozlalsehadhehe Handlung, die unserem Familiensystem gefahrden kann Daher konnte man es einfaeh nieht als eine Grundrechtbeschwerde ansehen, das Ehebureh unter strafreehtliche Sanktionen zu liegen, Dies ist gleich meht nur im Geslehtspunkt der Fassungszeit des Strafgesetzbuches, sondern auch der Heutigenzelt Etwa 50 Jahre Lang selt der Fassung des Strafgesetzbuehes hat Korea nieht nur im sozialen, pohtlschen, okonomlschen Geblet, sondern aueh im sexuelle Emstellung und Heiratsystem eine groβe und rasehe Wandlung erfahrt, Fruheren feudalistische Familien-und Hairatsystem ist verschwunden In allen Gebiet werden die Menschenwurde und Gleichheit zwischen Manner und Frauen gefordert Das Ehebruch im Smne des § 242 StGBs k6nnte immer noch fur Frauen eine nutzliche Mittel werden, wenn d18 Frauen in Ehescheidung emen Oberhand gewmnen wollen. Vielmehr konnte es einfach nicht als eme verfassungswidnge Ma1Jregeln bewertet werden Trotzdem darf eme Ehebruchhandlung nicht unter strafrechtliche Sanktion liegen. D h ist das Ehebruch mcht soziale, sondern personale Problem Wenn das Strafgesetzbuch auch eine verfassungsrechtlich das Grundrecht verstarkende Richtung beabsichtigen will, sollte das Ehebruch im Sinne des § 242 StGBs weggefallen werden.
Ⅰ. 들어가며
Ⅱ. 형법제정시의 간통죄와 관련된 논의
Ⅲ. 간통죄 존폐논의
Ⅳ. 간통죄 폐지 여부에 관한 논의
Ⅴ. 마치며
참고문헌
Zusammenfassung
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