議員의 意思에 反하는 국회 常任委員會 交替의 違憲性-2002 헌라 1사건에 대한 헌법재판소 결정과 관련하여-
Verfassungswidrigkeit des Ausschuβruckrufs eines Abgeordneten durch Fraktion gegen seinen Willen-Eine Analyse der Entscheidung vom Verfassungsgerichtshof vom 30. 10. 2003. 2003 Hun-Ra 1-
- 한국헌법학회
- 헌법학연구
- 憲法學硏究 第10卷 第2號
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2004.06473 - 506 (34 pages)
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Es geht urn die Geltung des Art. 46 Abs 2 der Verfassung im Verhaltnis des Abgeordneten zu seiner Fraktion. Die Prob1ematlk darstellt sich das Verhi.iltnis zwischen dem in Art 46 Abs. 2 verankerten freien Mandat des Abgeordneten und der verfassungsrechtJichen Stellung der politischen Partei In Art 8. Ausgangspunkt fur die Beantwortung der Frage muβ Art. 46 Abs 2. die die Fundamentalnorm der reprasentativen Demokratie ist. sein. Der Schutzbereich des Art 46 Abs 2 erstreckt sich auf die parlamentarische Tatigkeit des Abgeordneten nichr nur im Plenum. sondern auch in den Ausschuβen. Grund dafur ist die Tatsache, dass die Ausschusse Organ des Parlaments sind und die Ausschuβmitghedsschaft auf dem Mandat beruht. Wenn den Fraktionen das Recht zum Jederzeitigen Rtickruf eines Fraktionsmitgliedes gegen seinen Willen zusteht. werde ein Abgeordneten durch Ausschuβruckruf in der Freiheit seines Mandats beeintrachtigt. Und nach § 40 Abs. 1 Parlamentsgesetz ist die Wahlperiode des Ausschuβmitghedes 2 Jahre. So der Ausschuβruckruf bel freiwilhgen Ausscheiden aus der Fraktion oder den FraktionsausschluB wahrend der Wahlperiode ist verfassungswidrig
Ⅰ. 서론
Ⅱ. 사건의 개요
Ⅲ. 청구인의 주장 및 피청구인의 답변
Ⅳ. 결정요지
Ⅴ. 평석
Ⅵ. 결론
참고문헌
Zusammenfassung
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