헌법재판소의 수인의무-구체적 규범통제절차에 있어서 독일연방헌법재판소의 실무를 고찰하며-
Die Duldungspflicht des Verfassungsgerichts im konkreten Normenkontrollverfahren
- 한국헌법학회
- 헌법학연구
- 憲法學硏究 第10卷 第3號
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2004.09427 - 448 (22 pages)
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Nach dem Wortlaut der konkreten Normenkontrolle ist Voraussetzung fur die Normenkontrolle, dass es bel der Entscheidung des Vorlagegerichts auf die Giiltigkeit des vorgelegten Gesetzes ankommt. Zur Bezeichnung dieses Zusammenhangs zwischen Ausgangsverfahren und Gultigkeitsfrage ist in Rechtsprechung und Literatur der Begriff der "Entscheidungserhebhchkeit" gebrauchhch geworden. Dieses Tatbestandsmerkmal hat das Bundesverfassungsgericht in seiner standigen Rechtsprechung grundsatzhch dahingehend verstanden. dass die VerfassungsmaBigkeit der Norm fur den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich Sein muss In der verfassungsgenchthchen Judikatur ist die Frage. ob das vorlegende Gencht oder das Bundesverfassungsgencht die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm maBgebhch beurteilt. wie erstmals 1m Urtell yom 18 Marz 1953 angesprochen wurde Der 1 Senat hat bei dleser Gelegenhelt entschleden. fur die Zulasslgkelt der Rlchtervorlage genuge es m der Regel. dass das fur verfassungswldng gehaltene Gesetz yom Rechtsstandpunkt des vorlegenden Gerichts aus entscheldungserheblich ist Die Ausfuhrungen im Urtell yom 18 Marz 1953 smd die einzigen geblieben. in denen die grundsatzliche MaBgebhchkeit der fachrichterlichen Beurtellung begrundet wird Auch in den spiiteren Entscheidungen Wlrd indes an dlesem Grundsatz festgehalten. Das Bundesverfassungsgericht nimmt also In diesen Fallen augenscheinhch zutreffender Uberlegungen des Fachgenchts dessen Beurtellung stillschweigend hln Dleses Verhalten beruht auf der Pflicht zur Duldung des Bundesverfassungsgenchts. D h die Auffassung des vorlegenden Gerichts ist gnmdsatzhch yom Bundesverfassungsgericht als rechtmaBlg hmzunehmen und damit zu dulden Die Duldungspt1icht kann als erne allgemeine Pt1icht zur Duldung Jedes mcht verbotenen Verhaltens anderer Das Bundesverfassungsgericht geht in nunmehr standiger Rechtsprechung davon aus, dass es auch im Anwendungsberelch der Duldungspfllcht an dIe fachrichterliche BeurteiJung der Entscheldungserheblichkelt nicht unelngeschrankt gebunden 1St. Es hat 1m Laufe der ZeIt eimge Rechtsbegriffe und Argumentationsmuster entwlckelt. deren Einsatz dazu fuhrt, dass erne in der Vorlagebegrundung enthaltene, fur dIe BeJahung der Entscheldungserhebhchkeit relevante Auffassung des Fachgenchts durch die abwelchende Beurtellung des Bundesverfassungsgerichts ersetzt werden kann Zu dies en konzeptionell nur ausnahmsweise anzuwendenden Verfahren gehbren das hier als "offensichthche Unhaltbarkelt" bezelchnete Verfahren (nachfolgend III 1) und dIe substituierende Beurterlung "verfassungsrechthcher Vorfragen" (nachfolgend III 2,) Uberdles hat das Bundesverfassungsgencht in diverglerender Beurtellung der Entscheidungserhebhchkeit aufgrund "funktlOnaler Argumente" in Anspruch genommen (nachfolgend 111. 3,) Schljemlch wlrd die Bedeutung des neuerdlngs veremzelt verwendeten Knteriums der "fehlenden Nachvollzlehbarkelt" zu klaren sein (nachfolgend III 4)
Ⅰ. 序說
Ⅱ. 기준의 원칙
Ⅲ. 원칙의 예외
Ⅳ. 結論
참고문헌
Abstract
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