헌법불합치결정의 적용영역과 그 효과
Anwendungsbereiche und Rechtsfolgen der Unvereinbarerklärung
- 한국헌법학회
- 헌법학연구
- 憲法學硏究 第11卷 第2號
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2005.06503 - 532 (30 pages)
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- Die Unvereinbarerklarung ist eine selbstandige Tenorierungsform neben der Nichtigerklarung. Sie findet im Fall des gleichheitswidrigen Gesetzes Anwendung, d. h. immer dann, wenn eine verfassungswidrige Normenrelation festzustellen ist. - Mangels fur nichtig erklarbarer Normsubstanz ist eine Nichtigerklarung bei Gleichheitsverstoßen unzulassig. Allein dem Gesetzgeber kommt nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch den VerfGH die Gestaltungszustandigkeit zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes zu. - Ausnahmsweise kommt bei gleichheitswidrigen Gesetzen eine Nichtigerklarung dann in Betracht, wenn die Gleichheitswidrigkeit nur auf eine verfassungsgemaße Weise behoben werden kann. - Nicht begrundet werden kann die Unvereinbarerklarung mit Verweisen auf die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit und die Rechtsfolgen einer Nichtigerklarung. - Die Unvereinbarerklarung zieht eine Normanwendungssperre bis zur gesetzgeberischen Entscheidung nach sich. Hierdurch erhalten die Betroffenen die Moglichkeit, an einer eventuell gunstigeren Neuregelung zu partizipieren. - Ausnahmsweise kann der VerfGH die vorlaufige Weiteranwendung der verfassungswidrigen Normen anordnen, wenn dies zum Schutz hoherwertiger, mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtsguter erforderlich ist. - Als Folge der Unvereinbarerklarung hat der Gesetzgeber die verfassungswidrige Rechtslage unverzuglich zu bereinigen. Der Neurege- lung ist Ruckwirkung fur alle noch nicht rechtskraftig abgeschlossenen Falle beizulegen.
Ⅰ. 서론
Ⅱ. 헌법불합치결정의 의미와 허용성
Ⅲ. 헌법불합치결정의 적용영역
Ⅳ. 헌법불합치결정의 법적 효과
Ⅴ. 결론
참고문헌
Abstract
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