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학술저널

無能力者制度의 本質과 相對方保護

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Wesentlich ist die Willenserkläarung eines Geschäaftsunfäahigen nichtig, da ihm eine wolle Willensfäahigkeit fehlt. Unter Geschäaftsfäahigkeit verstehen man die Fäahigkeit, Rechtsgeschäafte mit wirksamer Kraft abzuschließen. Nach dem KBGB werden im Geschätsunfäiger Minderjäiger und dauernd Geisteskranke enthaltet. Wegen des verfolgten Schutzzwecks trifft das KBGB fü diese Personengruppe die Regelung. Obwohl Rechtsgeschäte dieser Personengruppe wesentlich nichtig, kann der Geschätsunfäiger oder seiner gesetzliche Vertreter seine Rechtsgeschät anfechten. Daher hat der Geschätsunfäiger eine Mölichkeit, entweder seine Rechtsgeschät weiter zu behalten oder anzufechten. In gewissen Grenzen gesteht auch die koreanische Rechtsordnung dem Einzelnen das Recht zu, seine Rechtsverhätnisse selbststädig und ohne Einmischung durch den Staat zu gestalten. Daß dem Geschätsunfäiger solche Mölichkeit gibt, entspricht auch dem Grundsatz der Privatautonomie. Der Geschätsgegner wird grundsäzlich in seinem guten Glauben an die Geschätsfäigkeit nicht geschüzt. Der Schutz des Geschätsunfäigen und des beschräkt Geschätsfäigen hat Vorrang vor dem Vertrauensschutz. Demgegenüer wird der Geschätsgegner sich an sehr instabile Situation gestezt. Daher hat auch KBGB die Regelung zum Schutz fü ihn. Wärend der schwebenden Unwirksamkeit der Rechtsgeschäte soll der Geschätsgegner die Mölichkeit haben, sich vor Rechtsgeschäte zu löen. Er kann den Geschätsunfäiger oder seinen gesetzlichen Vertreter zur Erkläung üer die Genehmigung auffordern. Daneben ist er auch bis zu solcher Genehmigung zum Widerruf berechtigt. Außerdem wird das Anfechtungsrecht der Geschätsunfäige ausgeschloßen, wenn sie der Wahrheit zuwider behauptet hat, als ob entweder sie Geschätsfäige sind oder es eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters gibt. Das Problem ist, wie weit die Umfang der Enttäschung der Geschätsunfäige ausgelegen wird. Zum Schutz fü Geschätsunfäige soll die Umfang sehr aktiv und eng ausgelegen werden. Demgegenüer zum Schutz fü Geschätsgegner und Verkehrssicherheit soll sie sehr passiv und breit ausgelegen werden. Der wesentliche Schutzzweck des KBGB fü Geschätsunfäige sowie der Grundsatz der Privatautonomie muß nicht mißachtet werden. Dann soll das Anfechtungsrecht der Geschätsunfäige nur dann ausgeschlossen werden, wenn sie nur aktiv den Geschätsgegner enttäscht hat.

Ⅰ. 序論

Ⅱ. 無能力者制度의 本質과 相對方의 地位

Ⅲ. 相對方保護를 위한 ‘詐術’의 範圍

Ⅳ. 結論

참고문헌

Abstract

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