In Korea gab es langanhaltende Diskussion über die rechtliche Beziehung zwischen das Fruchtziehungsrecht des Besitzers im Sinne von § 201 des koreanischen BGB (KBGB) und die ungerechtfertigte Bereicherung im Sinne der §§ 741 ff. des koreanischen BGB (KBGB). Der Eigentümer kann die Herausgabe vom jeweiligen Besitzer mit keiner rechtlichen Begründugsmacht seiner Sache verlangen. Bei diesem Fall ist der Herausgabeanspruch der Sache auf dem Herausgabeanspruch vom Eigentum berechtigt, jedoch beim Fall, in dem der Herausgabeanspruch auf das Schuldverhältnis berechtigt und dazu dieses Schuldverhältnis von Anfang an nichtig oder anfechtbar ist, ist der Herausgabeanspruch der Sache auf dem Herausgabeanspruch von ungerechtfertigten Bereicherung berechtigt. Im oben genannten ersten Fall gilt § 201 KBGB. Allerdings, im oben genannte zweiten Fall, sogenannte bei Fälle der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des Kaufvertrags steht dazwischen die Konkurrenz der Herausgabeansprüche vom Eigentum und ungerechtfertigten Bereicherung. Formelle angesehen, gibt es zwischen der Vorschriften von § 201 KBGB und § 741 BGB die Schwierigkeit aufgrund der Konkurrenz, den genauen Anwendungsbereich festzustellen. Im Bezug auf Theorien über Gegensitigenbeziehungen vom Herausgabe der Früchte und Nutzungsinteresse gab es bislang auch viele Diskussionen. Diesbezüglich hat die koreanische Rechtsprechug eine konsitente Stellung. Jedoch stehten noch unklare Punkte und verschiedene Stellungen zur Analyse dieser koreanischen Rechtsprechungen. In der vorliegenden Arbeit wurde wieder die rechtlichen Beziehungen bezüglich der Herausgabe von Früchten und Nutzungsinteressen neu geforscht. Der Kurzüberblick ist wie folgt gegliedert: I. Einleitung II. Revision der Angelegenheiten III. Die rechtlichen Beziehungen zwischen den §§ 201 und 748 KBGB 1. Die rechtlichen Beziehungen zwischen den §§ 201 Abs. 1 und 748 Abs. 1 KBGB 2. Die rechtlichen Beziehungen zwischen den §§ 201 Abs. 2 und 748 Abs. 2 KBGB III. Zum Schluß
Ⅰ. 서언
II. 쟁점의 재검토
III. 민법 제201조와 제748조와의 관계
IV. 결언
참고문헌
<Zusammenfassung>
(0)
(0)