Verjährung und Ausschlußfristen (Präklusionsfristen, Verfallfristen) haben in mehrfacher Hinsicht eine unterschiedliche Ausgestaltung durch den deutschen BGB-Gesetzgeber erfahren. Während die Verjährung lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, geht bei der Ausschlussfrist das Recht mit Fristablauf unter. Die Verjährung wird im Prozess nur auf Einrede hin beachtet. Die versäumte Ausschlußfrist ist dagegen von Amts wegen zu berücksichtigen. Ausschlußfristen erfassen auch Gestaltungsrechte, während Verjährungsregeln nur auf Ansprüche einwirken. Hinzu kommt, dass nicht alle Normen, die für die Verjährung greifen, auch für die Ausschlußfristen gelten. Im Unterschied zur detaillierten Verjährungsregelung bestehen für gesetzliche Ausschlußfristen keine allgemein geltenden Bestimmungen. Soweit nicht ausnahmsweise eine gesetzliche Inbezugnahme erfolgt, sind die für Verjährungsfristen geltenden Vorschriften auf gesetzliche Ausschlußfristen grundsätzlich unanwendbar, da es sich nach Gegenstand und Wirkung um völlig verschiedene Rechtsinstitute handele. Ob diese Aussagen auch für das koreanische BGB völlig zutreffend sind, ist in diesem vorliegenden Beitrag ausführlich zu untersuchen.
I. 들어가며
II. 개념정의와 제도적 취지
III. 적용대상권리
IV. 기간 완성의 효과
V. 직권조사
VI. 기간의 정지 및 중단 여부
VII. 합의에 의한 기간의 변경가능성
VIII. 기 타
IX. 나오며
참고 문헌
<Zusammenfassung>
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