
Nach h. M. in Korea sollte die Die Vorschrift vom Nebentäter einer Körperverletzung gestrichen werden. Sie stellt die gewaltigen Handlungen wegen der Gefährlichkeit von Schlägereien und der Schwierigkeit, die Einzelverantwortlichkeit der Beteiligten für schwere Folgen aufzukläre, als eine vollendete Körperverletzung (also eine von schwere Folgen) unter Strafe, ohne dass die Kausalität zwischen der Einzelhandlung von Beteiligten und dem schweren Erfolg nachgewiesen ist. In dieser kleinen Arbeit wird es vorgenommen, die diesbezüglichen Vorschriften von 5 Länder(Korea, Japan, Taiwan, Deutschland, Österreich, Schweiz) inhaltlich und systematisch zu vergleichen, den Umfang und die Art von Handlungen, die unter Strafe gestellt werden festzustellen, und dann einen Vorschlag für die Änderung des § 263 KorStGB herzuleiten. Im Ergebnis wird es als Fazit angenommen, dass die Vorschriften von Deutschland, Österreich und Schweiz über die Beteiligung an der Schlägerei möglichst als eine rationale Vorschrift angesehen werden können, die die jetzige Vorschrift über den Nebentäter bei einer Körperverletzung in KorStGB ersetzen kann.
Ⅰ. 글의 배경
Ⅱ. 국내 해석론과 개정논의의 현황
Ⅲ. 관련 외국 입법례
Ⅳ. 독일 형법 ‘싸움에 참가한 죄’의 해석론과 시사
Ⅴ. 결어: ‘싸움에 참가한 죄’의 도입 필요성
참고문헌
ABSTRACT
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