In vorliegender Arbeit ist der Anwendungsbereich von Beleidigungsdelikten gegen Politiker zu untersuchen. Aus den rechtsvergleichenden Untersuchengen ergibt sich das folgende Ergebnis: in den USA ist die Beleidigung nicht strafrechtlich gehandelt, sondern ist durch den zivilrechtlichen Schadensersatz gelöost; in Deutschland ist demgegenüuber die Beleidigung gegen Politiker qualifiziert zu bestrafen; in Japan ist aber die Beleidigung gegen Politiker dann gerechtfertigt, wenn der Täater beweisst, dass die von ihm vorgebrachte oder weiterverbreitete ÄAusserung der Wahrheit entspricht. In Bezug auf den Anwendungsbereich der Beleidigung gegen Politiker wie Amtskandidaten ist das andere Kriterium als bei der Beleidigung gegen private Personen notwendig, weil die Qualifikation von Politikern üuberprüuft werden muss, damit die Bevöolkerung bei der Ausüubung ihres Wahlrechts, die die Beauftragung der Staatsangelegenheit darstellt, die richtige Entscheidung treffen kann. Im Hinweis auf §230-2 Abs. 3 des japanischen Strafrechts, in dem die der Wahrheit entsprechende Ässerung gerechtfertigt ist, weil sie die öfentlichen Interessen betrifft, ist es deshalb vorzuschlagen, statt der Novelle des Strafrechts den Vorbehalt des §251 des Gesetzes üer die öoffentlich-amtliche Wahl den Straftatbestand im folgenden zu äandern: "Beweisst der Täater, dass die von ihm vorgebrachte oder weiterverbreitete ÄAusserung der Wahrheit entspricht, so ist er nicht strafbar".
Ⅰ. 서론
Ⅱ. 현행법상 정치인에 대한 명예훼손죄
Ⅲ. 외국의 입법례 검토
Ⅳ. 정치인에 대한 명예훼손죄의 성립범위 검토
Ⅴ. 결론
참고문헌
<Zusammenfassung>
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