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학술저널

유전자정보의 획득 및 이용에 관한 형사법적 논의의 필요성과 그 방향

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Die Chancen und Risiken der Gentechnologie werden, zumindest wenn es um ihre Anwendung auf den Menschen geht, kontrovers diskutiert. Einerseits füuhren die neuen technologischen Fortschnitte zu Erleichterungen insbesondere im Bereich der Strafverfolgung. Anderseits darf nicht vergessen werden, dass es sich bei den im Zusammenhang mit der DNA-Analyse gewonnen Erkenntnissen um hochsensible Daten handelt, die auch missbräauchlich verwendet werden köonnen. Bei Gewinnung und Verwendung der DNA-Informationen muss daher gewäahrleistet sein, dass es nicht zu unverhäaltnismäaßigen Eingriffen in das allgemeine Persölichkeitsrecht, das Recht auf köperliche Unversehrtheit bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen kommt. Im koreanischen Strafprozessrecht (kStPO) gibt es keine Regelungen üuber die Verwendungen und Gewinnungen der DNA-Informationen im Strafverfahren. Nach §308 kStPO entscheidet das Gericht nur üer das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung gewonnen Üerzeugung. Der Grundsatz der freien Beweiswüdigung findet allerdings dort seine Grenzen, wo es sich um formale Grenzen der Logik oder Tatsachen handelt, die in den maßgeblichen Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig und zuverläsig anerkannt sind. Das Gericht muss sich detailliert mit der DNA-Technik im allgemeinen und im vorliegenden Einzelfall auseinandersetzen, um den Beweiswert der DNA-Information richtig einschäzen zu könen. Erst wenn der Richter die Fehlerquellen im Verfahren allgemein kennt, kann er im Einzelfall die Fehlerquellen richtig einschäzen und den Beweiswert der DNA-Information bewerten. Um eine ausreichende Ermäachtigungsgrundlage füur DNA-Informationen zur Täateridentifikation im Strafverfahren zu bieten sollten wir die Regeln füur die Verwendung und Gewinnung der DNA-Informationen in der kStPO festlegen. Es sollte eine gesetzliche Rechtsgrundlage füur den Einsatz der DNA-Analyse geben, welche die Voraussetzungen und Beschräankungen der Anwendung einer DNA-Analyse auf den Einzelnen regelt. Die DNA-Informationen düurfen zur Feststellung der Tatsache, ob aufgefundenes Spurenmaterial von dem Beschuldigten oder Verletzten stammt, abgenommen werden. Ausreichend ist die Beschuldigteneigenschaft des zu Untersuchenden, die nach allgemeiner Ansicht durch einen Willensakt der Strafverfolgungsbehöorde begrüundet wird. Unter dem Begriff des Beschuldigten ist damit allgemein der Tatverdäachtige zu verstehen, gegen den das Verfahren als Beschuldigten betrieben wird. Vorausgesetzt, dass mehrere hinreichend tatverdäachtig sind, köonnen sie alle Beschuldigte sein, auch wenn sich ihre Täaterschaft gegenseitig ausschließt. Die Entnahme von Blutproben und andere vergleichbar geringfüige Eingriffe düfen unter der Anleitung, Aufsicht und Verantwortung eines Arztes auch von geschultem medizinischem Personal vorgenommen werden. Köperzellen des Besculdigten düfen nur fü die Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden Strafverfahrens verwendet werden. Auch die aus den Köorperzellen erzielten Ergebnisse düurfen nur füur die anhäangigen Strafverfahren verwendet werden. Die entnommenen Köorperzellen des Beschuldigten sollten unverzüuglich vernichtet werden, sobald sie füur das Strafverfahren nicht mehr erforderlich sind. Diese umfassende Pflicht zur Vernichtung von Blutproben, sonstigen Köorperzellen und aus ihnen aufbereitete Zwischenprodukten (insbesondere extrahierte DNA) düurfen nicht zu einem späateren Zeitpunkt in missbräauchlicher Weise molekulargenetisch untersucht werden. Es bleibt zu hoffen, dass die weitere Diskussion üuber Verwendung und Gewinnung der DNA-Informationen im Strafverfahren maßvoll gefürt wird.

Ⅰ. 문제 제기

Ⅱ. 수사절차에 있어서 유전자정보의 획득 및 이용

Ⅲ. 유전자정보의 증거능력과 증명력

Ⅳ. 형사절차상 유전자정보의 획득 및 이용을 위한 입법론

Ⅴ. 맺음말

<별표> 형사소송법 개정 법률안

참고문헌

<Zusammenfassung>

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