약정채권관계에서의 급부의무와 보호의무
Leistungspflicht und Schutzpflicht im rechtsgeschäftlichen Schuldrechtsverhältniss
- 한국재산법학회
- 재산법연구
- 財産法硏究 第26券 第2號
-
2009.10121 - 169 (49 pages)
- 207

Die Leistungspflicht im rechtsgeschäftlichen Schuldrechtsverhältniss ist nach dem Entstehungsgrund essentialia, accidentalia und naturalia negotii zu unterscheiden. Wie schon Savignyhingewiesen hat, ist die Unterscheidung an sich selbst auf alle Teil des Rechtssysten anwendbar, aber kommt sie bei den Rechtsgeschäften, insbesondere bei den obligatorischen Verträgen zur häufigsten und wichtigsten Anwendung der Funktionen. Die einem Rechtsgeschäft wesentlichen Bestimmung nennt man essentialia negotii, die nicht hinweggedacht werden können, ohne den Begriffdes Rechtsgeschäft selbst zu zerstören. Als accidentalia negotii bezeichnet man die einem Rechtsgeschäft unwesentlichen Bestimmung, die in der Regel zum Inhalt des Rechtsgeschät nicht ausgemacht wird, jedoch durch der freiwilligen Bestimmung verbunden werden kann. Es ist die naturalia negotii, nach der Natur der Sache(nach dem Treu und Glacuben) oder nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Inhalt des Rechtsgeschät zu kommen. 1902 wurde es von Stoll begründet, dass auf den Grundsatz von Treu und Glauben neben der Leistungspflicht die Schutzpflicht im rechtegeschäftlichen Schuldrechtsverhältniss anerkennt werden soll, um die von Jhering entdeckte culpa in contrahende und die von Staub begründete Positive Vertragsverletzung im rechtsgeschäftlichen Bereich einheitlich zusammenzusetzen. Weil aber die Schutzpflicht nicht aus dem rechtsgeschäft der Parteien sondern aus dem Rechtsordnung entsteht, ist die Untersuchung notwendig, ob die Schutzpflicht überhaupt in der rechtsgeschäftlichen Pflicht umfasst werden kann. Um diesem Punkt zu antworten, ist in diesem Aufsatz die Unterscheidung zwischen Leistungspflicht und Schutzpflicht untersuchen werden.
(0)
(0)