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학술저널

독일법상 부부재산의 처분제한에 관한 소고

Studium zur Beschränkung der Verfügung über die gemeinschaftliche Wohnung der Ehe im deutschen Recht

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Das deustche Recht kennt zwei Forme des ehelichen Güterstandes:Zum einen ist es die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft, die zum Ehevertrag zuzuordnen sind, zum anderen die Zugewinngemeinschaft, die als der gesetzlicher Güterstand dann anzuwenden ist, wenn weder die Gütertrennung noch die Gütergemeinschaft bestimmt ist(§1363 Abs. 1 BGB). Die Zugewinngemeinschaft ist eine Form des elelichen Güterstandes, in dem das Vermögen des Mannes und der Frau wie die Gütertrennung getrennt zu behandeln sind, jedoch bei der Beendigung der Ehe Zugewinn ausgeglichen sind. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbständig(§1365 BGB) und das Besitzverhältnis von Mann und Frau ändert sich nicht durch die Eheschlißung(§1365 BGB). Diese Verfügungsbeschränkung in der Zugewinngemeinschaft ist zwar auf den Schutz vor der Gefährung des Haushalts der Familie zurückzuführen, aber der Zweck liegt in der ersten Linie darin, dass ein Ehegatte bei der Beendigung der Ehe durch die Verminderung des Gesamtsguts bei der Auseinandersetzung gegenüber den anderen nicht benachteiligt wird. Hier liegt der Zweck der Verfügungsbeschränkung zwar im Schutz des Wohnrechts, sie aber bezweckt in der ersten Linie den Schutz vor der Benachteligung bei der Auseinandersetzung des Zugewinnes. Der Zivilstand und die Form eheliches Güterstandes usw. sind auch in Deutschland nicht im Grundbuch registriert, aber dem Buchamt ist dazu verpflichtet, sie zu ermitteln und erklären. Und die Rechtsprechung schutzt den Dritten mit gutem Willen. Der Reformsentwurf beschränkt demgegenüber das Vermögen, über das ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verfügen kann, auf die gemeinschaftliche Wohnung und ein Ehegatte ist danach berechtigt, ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ohne die erforderliche Zustimmuing des anderen Ehegatten vorgenommen wird, anzufechten (§831b). Im Reformsentwurf ist das Recht auf die Anfechtung des eiseitigen Rechtsgeschäfts ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten anerkannt und er bestimmt die Ausschlussfrist. Dabei würde die Bestimmung, in der der Dritte mit gutem Willen zu schutzen ist, den Zweck zur Sicherstellung der Wohnung schwer erzielt, während der Eritte aber ohne eine solche Bestimmung bei jeder Rechtsverkehr feststellen müsste, ob sein Vertragspartner verheiratet ist. Aber die Sicherheit des Rechtsverkehrs ist zu gefährden, weil es keine Möglichkeit im geltenden Recht gibt, die Tatsache der Eheschließung festzustellen. Meines Erachtens ist der vorliegende Reformsvorschlag somit zuviel auf die Zweckmäßigkeit der Gesetzgebung abzustellen.

Ⅰ. 서설

Ⅱ. 처분제한규정의 적용범위

Ⅲ. 부동산의 처분제한규정의 적용과 적용기준

Ⅳ. 토지등기소의 조사의무, 공증인의 설명의무

Ⅴ. 부가이득공동제의 종료와 일방배우자의 재산 전부에 관한 행위의 효력

Ⅵ. 결어

참고문헌

영문초록

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