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학술저널

청구권에 관한 제척기간과 소멸시효

Anspruchsbegrenzende Ausschlussfristen und Verjährung

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I. Einleitung Ganz herrschend wird in Korea die Ansicht vertreten, die Zivilrechtsordnung kenne neben der Verjährung noch zweites Rechtsinstitut, das die Ausübung subjektiver Rechte in zeitlicher Hinsicht beschränkt. Die Rede ist von der sog. Ausschlussfrist. Dem koreanischen BGB (zum folgenden „KBGB“) selbst ist der Begriff der Ausschlussfrist allerdings unbekannt. Und das KBGB hat das Verhältnis der Verjährung zu den Ausschlussfristen nicht klar entschieden; namentlich hat es keine allgemeinen Bestimmungen für die Ausschlussfrist getroffen. Entsprechend schwer fällt es daher der h.A., passende Kriterien für die Abgrenzung zwischen Verjährung und Ausschlussfrist aufzustellen. Diesen Schwierigkeiten dennoch gehen Lehre und Rechtsprechung in Korea mehrheitlich davon aus, dass es sich bei Verjährung und Ausschlussfrist um zwei eigenständige und wesensverschiedene Rechtsinstitute handelt, die auch jeweils unterschiedlichen Regelungen folgen. Worin nun der behauptete Wesensunterschied zwischen den beiden Instituten liegt, darüber konnte bisher keine vollständige Einigkeit erzielt werden; weder konnten Rechtsprechung und Rechtswissenschaft bislang überzeugende Kriterien aufstellen, die eine verlässliche Zuordnung bestimmter Fristen zu den Verjährungs- oder Ausschlussfristen möglich machen; noch ist abschließend geklärt, worin sich Verjährung und Ausschlussfristen auf der Rechtsfolgenseite unterscheiden. Bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass die Unschärfen des Ausschlussfristbegriffs und vor allem die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Ausschlussfristen und Verjährung letztlich auch daher rühren, dass in der zivilrechtlichen Doktrin in Korea bis heute keine Klarheit darüber besteht, wie das Verjährungsregime des KBGB in seinem Grundfesten aufgebaut ist. Welche Funktion hat die Verjährung? Wo liegen die Grenzen ihres Anwendungsbereichs? Welche sind die konkreten Rechtsfolgen des Fristablaufs? All diese Fragen lassen sich für das koreanische Recht nicht ohne weiteres beantworten. Erst wenn aber geklärt ist, auf welche Rechte die Verjährung einwirkt, warum und in welcher Weise sie das tut, kann man sich sinnvoll mit dem Themenkreis der Ausschlussfristen beschäftigen. Angesichts der vielen offenen Fragen im Zusammenhang mit der Verjährung und den Ausschlussfristen erscheint mir eine Analyse dieser beiden Erscheinungsformen der zeitlichen Rechtsausübungsbeschränkung lohnend. Im folgenden soll nach einer detaillierten Darstellung des bisherigen Meinungsstandes der Frage nachgegangen werden, ob es in der koreanischen Privatrechtsordnung tatsächlich auch ein wesensverschie- denes Rechtsinstitut der Ausschlussfristen, also eine zweite von der Verjährung klar abgrenzbare Art des säumnisbedingten Rechtsverlustes, gibt. II. Arten von Ausschlussfristen Von den anspruchsbegrenzenden Ausschlussfristen sind die sich auf Gestaltungsrechte beziehenden Ausschlussfristen zu unterscheiden. Dies beruht auf den zwischen Gestaltungsrechten uns Ansprüchen bestehenden Divergenzen. 1. Gesetzliche Ausschlussfristen (1) Anspruchsbegrenzende Ausschlussfristen (2) Gestaltungsrechte beziehende Ausschlussfristen 2. Vertragliche Ausschlussfristen (1) Anspruchsbegrenzende Ausschlussfristen (2) Gestaltungsrechte beziehende Ausschlussfristen III. Der behauptete Wesensunterschied zwischen Verjährung und Ausschlussfristen 1. Die unterschiedlichen Aufgaben von Verjährung und Ausschlussfristen Ein wesentlicher Unterschied zwischen Verjährung und Ausschlussfristen soll nach einer in Korea wiederholt vertretenen Ansicht zunächst schon in der divergierenden rechtspolitischen Zielsetzung liegen. Die Verjährung bezwecke die Rechtssicherheit und den Rechtsfrieden, den Schutz vor Beweisschwierigkeiten des Gegners

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