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학술저널

單一正犯體系와 共犯系體에 관한 一考察

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Bei der Regelung der Beteiligung folgen <:&uuml;e meisten Strafgesetze oom nat&uuml;rlichen Sprachgebrauch, oor an <:&uuml;e F!higkeit des Menschen ankn&uuml;rft, Geschehensabllllfe zu steuern und zu beherrschen. Sie unterscheiden darum streng zwischen dem Titer als oor "lertralgestalt" des deliktischen Geschehens und den sonstigen Beteiligten (Teilnehroorn), auf <:&uuml;e sie <:&uuml;e Strafbarkeit in bestimmten Unfang erweitern: man spricht darum auch vom Teilnahmesystem. Charakteristisch f&uuml;r das Teilmhrrnsystem ist, daß <:&uuml;e Strafbarkeit des Anstifters uni des Gehilfen akzessorisch begr&Uuml;lldet wird: Sie werden nicht f&uuml;r <:&uuml;e elgeoo Deliktsbegehung bestraft, sondern f&uuml;r ihre Teilnahme an der fremden Tat. Ohne <:&uuml;e Tat des Taters gibt es im Teilnahmesystem keine Strafbarkeit des Anstifters uni des Gehilfen. Teilnahmesystem hat viele Probleme, <:&uuml;e nicht einfach erle<:&uuml;gt werden. a) Abweichungen von TY]::isierung und kriminellem Ge""jcht des Beitrags b) Strafbarkeitsl&uuml;cken &ouml;ffnen sich durch die Akzessoriet&auml;t c) Erweiterung des Taterbegriffes d) Nicht schließbare L&uuml;cken 1m Gegensatz zum TeilmhlffiSystem versucht das Eirbeitstltersystem, <:&uuml;e Strafbarkeitjedes Beteiligten unabhil.ngig von oor Strafbarkeit der anooren Beteiligten zu begr&uuml;lrlen. Jeoor, der an einer strafbaren Hanilung rrit""jrltt, ist Tater. Charkteristisch f&uuml;r ein solches Einheitstatersystem sind cie TemimlJgie: Alle Milwirkelrl9n _roon eirbeitich als T&auml;ter bezeichnet - de These von der glUndsatzlichen GlEiwertigkeit aller Tlterforman - das Fehlen jeder Akzessoritil.t Aufgrund deser Merkmale schEirt de Lehre vom EirbEitstlter Ein klues und Eiriach zu hanchaoolrl9s Beteiigungssystem zu sein. Auch Ein solches rEioos, Eiriaches Eirbeitstltersystem der Beteiligung ist nicht unproblematisch. a) Begriffstildung uni GlEiwertigkeit oor Taterlorroon b) Ausdehnung der versuchsstrafbarkeit c) Beteiligung an einem tatbestandslosen Verhalten Daß sich <:&uuml;e Teilnahroo, um strafw&uuml;r<:&uuml;g zu sein, auf eine Haupttat beziehen muß, kann in verschidener Weise interpretiert werden, Die heute vorherrschende Auffassung nimmt dabei eine Mittelstellung ein, Aber es bedarf noch prazisiere Mittel solche Probleme wie Teilnahme zum Sonderdelikte, versuchte Anstiftung, Teilnahme an dem Suizid zu begegnen, 1m Hinblick darauf soll das teilnahmesystem korrigiert oder sogar ersetzt werden,

I. 서

II. 공범체계의 특성과 문제점

III. 단일정범체계의 특성과 문제점

IV. 공범의 처벌근거와 형법규정

V. 결 어

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