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학술저널

자백배제법칙과 약속에 의한 자백

Das Prinzip des Gestädn isausschlusses und ein Geständnis durch Versprechen

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Im S 309 koreanischen Strafprozessordnung sieht die Regelung des Gestädnis- ausschlusses vo r. Im Sinne des S 309 werden die Tatbestandsalternative des Gestädnisausschlusses zweierlei geregelt . Ein Geständins durch Versprechen gehört der untypischen Tatbestandsalternative. Nach herrschender Meinung ist ein Geständins durch Versprechen ohne Ausnahme verbot. Danach ist bereits das Inaussichtstellen eines Vorteils Versprechen im Sinne des S 309 kStPO. Schon durch das schlichte Inaussichtstellen eines 、To rteils werde die Willensfreiheit des Angeklagten beeinf1usst. Es wird darauf abstellt , dass im Ergebnis jede Zusage im Hinblick auf die besondere Situation des Angeklagten in einem Abspracheverfahren wirke . Aber sie ist nicht überzeugt. Da es geht nicht darum, ob das Versprechen gibt oder nicht , sondern darum , ob die angekündigte Vergünstigung gesetzlich zulässig ist oder nicht. Nach meiner Meinung ist es zulässig , dem Beschuldigten Vorteile zu versprechen , die sich aus einer Anderung der Verfahrenslage auf Grund seines Geständnises ergeben. Auch verstößt es nicht gegen S 309 kStPO , wenn der Staatanwalt dem Beschuldigten Haftenlassen für den Fall zusagen, daß er durch ein wahrheitsgemäßes Geständnis den allein gegebenen Haftgrund der Verdunkelungsgefahrausräumt. Unstatthaft ist ein bloßer Hinweis darauf , daß sich ein Geständnis für die Entlassung aus der Untersuchungshaft oder bei der Strafzumessung günstig auswirken könne. nicht zu beanstanden Ob Geständnisse durch Versprechen die Regelung des Gestädnisausschlusses verletzt . muss jeweils in Einzelfall geprüft werden. 1m diesen Aufsatz wird eine Möglichkeit der Einführung des Absprachen im Strafprozess im Zusammenhang mit Geständnisse durch Versprechen auch untersucht

Ⅰ. 序

Ⅱ. 형사소송법 제 309조와 약속에 의한 자백

Ⅲ. 外國의 경우

Ⅳ. 약속에 의한 자백의 유형화

Ⅴ. 유죄협상(Plea Bargaining) 의 관점에서 약속에 의한 자백

Ⅵ. 結 論

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