생물자원과 지적재산권에 관한 국제규범
Völkerrechtliche Regelungen über die biologischen Ressourcen und das geistige Eigentumsrecht
- 충북대학교 법학연구소
- 과학기술과 법
- 제1권 제2호
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2010.1247 - 81 (35 pages)
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In die biologische Ressourcen sind genetische Ressourcen, Organismen oder Teile davon, Populationen oder einen anderen biotischen Bestandteil von Ökosystemen eingeschlossen, die einen tatsächlichen oder potentiellen Nutzen oder Wert für die Menschheit haben. Die biologische Vielfalt umfasst auch das genetische Material jeder einzelnen Art: Chromosomen, Gene und DNA-Struktur. Es gibt auch andere Erscheinungsformen der biologischen Vielfalt in Ökosystemen, wie z.B. in den Wüsten, Wäldern, Bergen, Seen, Flüssen und Landwirtschaften. Die biologische Diversität stellt große Anzahl von Gütern und Dienstleistungen bereit, die für das menschliche Leben nowendig sind. Biologische Ressourcen ermöglichen verschiedene Industrien, wie z.B. Landwirtschaft, Kosmetik-, Pharmaindustrie, Pulp und Papier,Gartenbau, Bau- sowie Abfallwirtschaft, zu schaffen. Gemäß Art. 1 CBD sind die Ziele der Konvention die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile, insbesondere durch angemessemen Zugang zu genetischen Ressourcen und angemessene Weitergabe der einschlägigen Technologien unter Berücksichtigung aller Rechte an diesen Ressourcen und Technologien sowie durch angemessene Finanzierung. Mit Art. 15 kennt CBD an, dass in Anbetracht der souveränen Rechte der Staaten in bezug auf ihre natürlichen Ressourcen liegt die Befugnis, den Zugang zu genetischen Ressourcen bestimmen, bei den Regierung der einzelnen Staaten und unterliegt den innerstaatlichen Rechtsvorschriften. Darüber hinaus sind in Art. 15 einige Grundsätze niedergelegt. Der Zugang erfolgt zu der einvernehmlich festgelegten Bedingungen, der auf Kenntnis der Sachlage gegründeten vorherigen Zustimmung der Vertragspartei, sofern diese Vertragspartei nichts anders geregelt hat, und wird nur gewährt, wenn die Vertragsparteien bestrebt sind, Voraussetzungen zu schaffen, um den Zugang zu genetischen Ressourcen für umweltverträgliche Nutzungen durch andere Vertragsparteien zu erleichtern. Für die Entwicklungsländer gewährt CBD den Zugang zur Technologie und Weitergabe von Technologie, welche mit dem geistigen Eigentumsrecht in Zusammenhang steht. Hier werden jedoch nur der Zugang zur Technologie und Weitergabe von Technologie im öffentlichen Sektor eingeschlossen. Für den Zugang zur Technologie und Weitergabe von Technologie im privaten Sektor ist nötig staatliche Ergreifung der Gesetzgebungs-, Verwaltungs- oder politische Maßnahmen. Eine deutliche Richtungsänderung konnten die Entwicklungsländer im April 2002 durchsetzen, als die Bonner Richtlinien auf COP 6 in den Haag abschließend beraten und verabschiedet wurden. Während die Zugangsregeln sich wie in Bonn verhandelt ausschließlich auf genetische Ressourcen im Sinne der CBD beziehen, wurden die Empfehlungen zum Vorteilsausgleich auf die Nutzung der genetischen als auch der biochemischen Bestandteile der erworbenen genetischen Ressource ausgedehnt. Es gelang auch den Entwicklungsländern, aus dem Entwurftext der Bonner Richtlinien alle Bezüge zum TRIPS-Abkommen der WTO über Rechte an geistigem Eigentum zu eliminieren, die die Richtlinien faktisch dem Patentrecht der WTO untergeoret hätten, so etwa die Forderung, die Richtlinien dürften “nicht inkonsistent” zum TRIPS-Abkommen sein. Außerdem sind die Regelungen zum Verhältnis zu anderen einschlägigen internationalen Systemen enthalten. So berühren nicht die Bestimmungen des Internationalen Vertrags der FAO über Pflanzengentechnische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, in dem die Rechte der Bauer und das multilaterale System des Zugangs und der Aufteilung der Vorteile geregelt sind. Mit dem Nagoja Protokoll werden
Ⅰ. 머리말
Ⅱ. 생물자원의 개념
Ⅲ. 생물자원과 지적재산권
Ⅳ. 맺음말
참고문헌
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