Weiterhin fordern die Verträge der Europäischen Union den Mitgliedstaaten Europäisierung ihrer nationalen Rechtsordnung. Als ein Beispiel dafür hat der Verfasser im Beitrag die Anpassung des deutschen Grundgesetzes für die Europäisierung untersucht. Die Europäisierung des deutschen Grundgesetzes wird auf der zwei Ebene erfolgt; erstens ist die Festsetzungsbemühung der Gemeinschaftsverfassungsnormen im Grundgesetz. Zweitens ist die Anpassungsbemühung an die Grundrechtsbestimmungen der Europäischen Union der deutschen Grundrechte. Die Grundlage zur Europäisierung des Grundgesetzes wird Art. 23, 24, 28 I 1 und 88 GG gefunden. Und die Europäisierung des Grundrechte wird auf der zwei Ebene geteilt; erstens ist, dass die deutschen Grundrechte gegenüber den Gewalten der Europäischen Union durch den Europäischen Gerichtshof geschüzt werden. Zweitens ist, dass sie im Hinblick auf die Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt werden.
Ⅰ. 서언
Ⅱ. 독일 기본법상 유럽화를 위한 규범체계
Ⅲ. 독일 기본권보호의 유럽화
Ⅳ. 결어
〈Zusammenfassung〉
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