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학술저널

약관의 해석에 관한 일고찰

Eine Überlegung zur Auslegungsregel von AGB - Ein Rechtsvergleich zum europäischen Recht im Hinblick auf die objektive Auslegung und contra proferentem-Regel -

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본 연구는 객관적 해석의 의미, 작성자 불이익의 원칙이 약관에 한정되어 적용되는 것인지의 여부, 객관적 해석과 작성자 불이익의 원칙의 관계 및 이들 해석원칙과 다른 해석원칙과의 관계 및 약관해석의 상고가능성 여부에 관하여 살펴보았으며, 그 주요 결과는 다음과 같다. 약관해석의 범위 내에서 개별적 사안의 구체적 사정은 고려되어서는 안 된다고 하는 종래의 객관적 해석론은 약관조항의 계약적 성질에 반할 뿐만 아니라 약관을 임의법과 동일시하는 규범설적 사고의 연장선상에 있는 문제점을 가지고 있다. 약관이 사용된 계약에서는 일반적으로 해석 시에 고려하여야 할 개별적 사정이 존재하지 않겠지만, 예외적으로 그러한 사정이 존재할 수 있고, 그러한 때에는 그 사정은 해석의 범위 내에서 고려되어야 마땅하다. 약관은 계약조항이고 거기에는 계약의 해석원칙이 적용되어야 하기 때문이다. 작성자 불이익의 원칙은 책임사상에 의하여 뒷받침된다. 즉, 계약조항을 작성하는 자는 일반적으로 자기에게 유리하도록 그것을 표현할 것이므로, 그 결함(불명확성)으로부터 생기는 위험도 작성자 스스로 부담해야 한다는 것이다. 다만, 수령을 요하는 모든 의사표시가 작성자 불이익의 원칙과 함께 해석되어야 하는 불합리한 결과가 초래되는 것을 방지하기 위해서는 작성자가 그의 계약조항을 상대방에게 일방적으로 제시하였을 것을 요한다. 이 때 상대방이 소비자인가 사업자인가는 문제되지 않는다. 작성자 불이익의 원칙은 다른 계약해석원칙에 대한 관계에서 보충성을 가진다고 할 것이다. 약관의 해석이 항상 상고가능성을 가지는 것으로 이해할 것은 아니며, 약관이 정형적의미로 해석되고 그로써 구체적 개별사안에서 해석에 영향을 미치는 개별적 사정이 존재하지 않는 경우에 한하여 상고가능할 뿐이라고 할 것이다.

Sofern Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ordnungsgemäß in einen Vertrag einbezogen wurden, muss man, bevor sie einer Inhaltskontrolle unterzogen werden können, deren Inhalt genau ermitteln. Dies erfolgt in Zweifelsfällen mittels Auslegung. Nach Art. 5 Abs. 2 des koreanischen AGBG gehen Zweifel bei der Auslegung von AGB zu Lasten ihres Verwenders. Eine entsprechende allgemeine Regel der Ver-tragsauslegung kennt das geltende Recht nicht. Zudem sollen die konkreten Umstände des Einzelfalls, die in die Auslegung üblicherweise einfließen, unberücksichtigt bleiben. AGB werden objektiv ausgelegt, so umschreibt die Literatur diese Besonderheit. Die Auslegung hat daher unter Berücksichtigung der Verhältnisse zu erfolgen, wie sie bei den Verwendern der streitigen AGB und dem von ihnen angesprochenen Kundenkreis typischerweise gegeben sind; auszugehen ist dabei von den durchschnittlichen Interessen, Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten redlicher Vertragsparteien, die ihrem Geschäftsverkehr eine allgemeine Grundlage geben wollen. Schließlich ist die Auslegung von AGB anders als die aller übrigen Vertragsabreden immer revisibel. Die Auslegung von AGB weicht damit nach geltendem Recht in mehrfach Hinsicht von den üblichen Regeln ab. Die für sie vorgebrachten Begründungen überzeugen nicht. Gegen die h.A., die alle individuellen Umständen des Einzellfalls im Rahmen der Auslegung völlig ausblenden will, spricht, dass sie an der an sich Normentheorie verhaften bleibt, indem sie AGB-Klauseln mit Bestimmungen des dispositiven Rechts gleichstellt. M.E. soll aber individuelle Gegebenheiten beim Vertragsschluss bereits im Rahmen der Auslegung Rechnung tragen. Nur bei Fehlen solcher Gegebenheiten sollen die Grundsätze der objektiven Auslegung eingreifen. Die h.A. in Korea geht davon aus, dass die Auslegung von AGB vollumfänglich im Revisionsverfahren nachprüfbar ist. Die Frage nach der Revisibilität der Auslegung von AGB steht mit der Antwort auf die Frage nach der Berechtigung ihrer objektiven Auslegung: Wer der Meinung ist, AGB seien immer unter Ausblendung der konkreten Umstände des Einzelfalls auszugehen, der darf die Frage nach der Revisibilität der Auslegung von AGB bejahen. Wer dagegen den hier vertretenen Standpunkt einnimmt, dass AGB nur objektiv ausgelegt werden können, solange nicht konkrete Umstände des Einzelfalls eine abweichende Auslegung erfordern, kann auch nur insoweit eine Revisibilität der Auslegung gutheißen.

《요지》

Ⅰ. 들어가며

Ⅱ. 객관적 해석

Ⅲ. 작성자 불이익의 원칙

Ⅳ. 약관해석의 상고가능성

Ⅴ. 나오며

【참고문헌】

〈Abstract〉

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