형법의 지역적 적용범위에 관한 규정의 문제점과 개정방안에 관한 연구
Die Betrachtungen über den räumlichen Geltungsbereich des Strafrechts und Reformvorschlag
- 한국형사정책학회
- 형사정책
- 刑事政策 第24卷 第1號
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2012.04115 - 144 (30 pages)
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Nach koreanischem Strafgesetzbuch sind die Regelungen des strafrechtlichen Geltungsbereiches Territorialitätsgrundsatz, Personalitätsgrundsatz und Schutzgrundsatz umgefaßt. Leider gibt es keine Weltrechtsprinzipsregelung in dem koreanischen Strafgesetzbuch. Das geltende koreanische Strafgesetzbuch ist vielmals teilweise reformiert, aber nicht die Regelungen des räumlichen Geltungsbereichs seit der Gesetzgebung des Strafgesetzbuchs in 1953 geändert worden ist. Dieser Aufsatz ist untersucht wie im folgeden; 1) Nach § 2 KStGB ist zunächst alle im koreanischem Landgebiet begangenen Taten zu bestrafen. Der Begriff des im koreanischem Landgebiets umfaßt das gesamte Staatsgebiet, in dem koreanisches Strafrecht aufgrund hoheitlicher Strafgewalt seine Ordnungsfunktion geltend macht. es ist in der Lehre und Rechtsprechung einig, daß der Tatort im Sinne des § 2 KStGB sowohl der Handlungsort, als auch Erfolgort bedeutet. Problematisch ist jedoch die Feststellung des Tatort im konktreten Tatformen. Dafür werden die ausdrückiche Texte über den Begriff des Tatorts wie deutschen Strafgesetz vorgeschlagen. 2) Das koreanische Strafanwendungsrecht bedient sich des aktiven Personalitätsprinzips, um Auslandstaten Koreanischer bestrafen zu können(§3 KStGB). Als Koreanische gelten auf den Zeitpunkt der Tatbegehung koreanische Staatsangehörige. Für das betreffende Verhalten der koreanischen Staatsangehörigen ist jedoch die identische Tatortnorm(lex loci) nicht erforderlich. 3) Durch §§5, 6 KStGB werden gewisse Auslandstaten auf Grund des Schutzgrundsatzes der koreanischen Strafgewalt unterworfen. Durch §6 KStGB wird jede Auslandstat, die gegen einen Koreanischen begangenen wird, der koreanischen Strafgewalt unterworfen, sofern die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist. In den Fällen des Staatsschutzgrundsatzes wird auf das Erfordernis einer identischen Tatortnorm verzichtet. 4) Das Weltrechtsprinzip erlaubt die weltweite Verfolgung extraterritorialer Taten unabhängig von Tatort und Staatsangehörigkeit von Täter bzw. Opfer. Dieses Prinzip ist keine Findung im koreanischen Strafgesetzbuch, ist jedoch die Regelung dafür de lege ferenda vorgeschlagen.
Ⅰ. 서론
Ⅱ. 지역적 적용범위에 관한 입법례와 형법의 규정
Ⅲ. 구체적 문제점과 개정방안
Ⅳ. 결어
〈Abstract〉
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