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학술저널

독일 배아보호법 제3조a에 대한 연구

Eine Untersuchung über den neuen Art. 3a Embryonenschutzgesetz in Deutschland

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Soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) an Embryonen unter strengen Voraussetzungen zulässig sein? In Korea und Deutschand wird seit mehr als einem Jahrzehnt kontrovers darüber diskutiert. Die PID wird gezielt eingesetzt, um bei einem familiär bestehenden Risiko für eine monogene Erbkrankheit die Weitergabe des genetischen Defekts zu vermeiden. Da die PID grundlegende Fragen nach dem Wert und der Zulässigkeit der Auswahl werdenden Lebens aufwirft, ist sie ethisch, religiös, rechts- und kriminalpolitisch umstritten. Daher wird in dem vorliegenden Beitrag die Zulässigkeit und Grenzen der PID insbesondere in Bezug auf das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) analysiert. Nach der Regelung der PID im Bioethikgesetz in Korea ist die PID unter strengen Voraussetzungen praktisch zulässig und nicht strafbar. Allerdings galt in Deutschland die PID lange Zeit aufgrund verschiedener Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) als verboten. Am 6. 7. 2010 hat aber der BGH entschieden, dass in Deutschland unter engen Voraussetzungen die PID straffrei durchgeführt werden darf. Aufgrund dieses Urteils war der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert und kam nach langer Diskussion der rechtlichen und ethischen Gesichtspunkte im Bundestag schließlich zu einer Entscheidung. Am 7. 7. 2011 stimmte der Bundestag mit 326 Stimmen einem Gesetzentwurf von Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien zu. Damit wird die PID in Deutschand zwar im Grundsatz verboten und strafrechtlich sanktioniert, sie erfolgt aber nicht rechtswidrig und ist damit zulässig, sofern aufgrund der genetischen Veranlagung der Eltern das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit beim Kind oder eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Tot- oder Fehlgeburt vorliegt. Um Rechtssicherheit für Ärzte und die betroffenen Paare zu schaffen, ist das Embryonenschutzgesetz um eine Regelung zu ergäzen, welche die Voraussetzungen und das Verfahren einer PID festlegt. Zur Vermeidung eines Missbrauchs soll die PID nur nach verpflichtender Aufklärung und Beratung sowie dem positiven Votum einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethikkommission zulässig sein. Zur Gewärleistung eines hohen medizinischen Standards soll die PID an lizenzierten Zentren vorgenommen werden. Die weiteren Durchfürungsbestimmungen werden wahrscheinlich vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer erarbeitet. Als Gesamtergebnis bleibt demnach festzuhalten: In Korea und Deutschland wird die PID nun zwar im Grundsatz verboten und strafrechtlich sanktioniert, sie ist aber nicht rechtswidrig und zulässig unter engen Voraussetzungen. Aber die Zulässigkeit der PID legitimiert keine Selektion von Embryonen zu Gunsten gewünschter Eigenschaften sog. Designerbaby bzw. Super baby. Darüber hinaus werden strikte Voraussetzungen zur Anwendung der PID im Bioethikgesetz in Korea und § 3a ESchG in Deutschland formuliert, so dass einem Ausufern der Anwendung und einem von manchen befüchteten Dammbruch vorgebeugt wird. Trotzdem sollte das Biostrafrecht aufgrund seiner rechtstaatlichen Grenzen (wie etwa ultima-ratio-Grundsatz) immer nur einen ergänzenden, flankierenden Beitrag zum Lebensschutz von Embryonen leisten, weil es nicht das ethische Maximum, sondern nur das ethische Minimum absichern darf.

Ⅰ. 들어가는 말

Ⅱ. 착상전 유전자진단의 의의

Ⅲ. 독일 배아보호법상 착상전 유전자진단의 규율

Ⅳ. 맺는 말

참고문헌

<Zusammenfassung>

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