독일에서 공영방송의 활동범위에 대한 헌법상의 기본조건
Die verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Betätigung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland
- 원광대학교 법학연구소
- 법학연구
- 제22집 제1권
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2006.0693 - 113 (21 pages)
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Grundlegender Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des Handlungsrahmens der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und des Schutzgehaltes der Rundfunkfreiheit ist Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG. Entgegen dem Grundsatz, daß juristische Personen des öffentlchen Rechts - wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - nicht grundrechtsfähig sind, also nicht Träger von Grundrechten sein können, sind die öffentlch-rechtlichen Rundfunkanstalten als Selbstverwaltung einheiten hinsichtlich der Rundfunkfreiheit als partiell grundrechtsfähiganzusehen. Das Rundfunkrecht und die daraus resultierende Organisation und Veranstaltung des Rundfunks sind in weiten Teilen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt worden, zumal das Gericht in seinen Entscheidungen Leitlinien und Maßstäbe für die Ausgestaltung der RundfunkordnungdurchdasLandesgesetzgeberfestgelegthat. Entscheidend für die Bestimmung von Funktion und Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten war und ist die Einführung des Begriffs der "Grundversorgung" in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Sechsten Rundfunkentscheidung resultiert aus der notwendigen Grundversorgung auch eine Bestands-undEntwicklungsgarantiefürden öffentlich-rechtlichenRundfunk.Die Bestands- und Entwicklungsgarantie schließt auch die Gewährleistung einer funktionsgerechten Finanzierung ein. Der Gesetzgeber ist infolgedessen gehalten, den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in wirtschaftlicher, technischer, personeller und organisatorische Hinsicht funktionsgerechtabzusichern. In Deutschland besteht nach dem Rundfunkstaatsvertrag für jedes zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkgerät eine Gebührenpflicht. Ihre Rechtfertigung finden die Rundfunkgebühren in der Sicherstellung der Grundversorgung der BevölkerungmitRundfunkprogrammen. In der vierten Rundfunkentscheidung greift das Bundesverfassungsgericht erstmals den Begriff der dualen Rundfunkordnung auf. Die Aufgabe, den klassischen Rundfunkauftrag in einer erweiterten Programmlandschaft durch private und ausländische Veranstalter zu erfüllen, obliegt nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch in der dualen Rundfunkordnung allein den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die in demdualen Systemdie tragende Säuledarstellen.
Ⅰ. 서설
Ⅱ. 방송의 자유의 내용
Ⅲ. 방송의 자유의 주체로서 공영방송사
Ⅳ. 연방헌법재판소의 판례를 통한 방송법의 발전
Ⅴ. 결어
참고문헌
Abstract
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