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초록
Der zeitliche Geltungsbereich der Strafgesetze wird festgelegt durch das Rückwirkungsverbot. Die Strafbarkeit muß gesetzlich bestimmt gewesen sein, bevor die Tat begangen wurde. Unzulässig sind rückwirkende Strafgesetze, die die Strafbarkeit begründen oder verschärfen. Der Grund des Rückwirkungsverbots liegt im Unterscheid zu den drei anderen Auswirkungen des Gesetzlichkeitsprinzips nicht in der demokratischen Legitimation der Strfgesetze, denn durch das Rückwirkungsverbot wird die Entscheidungsfreiheit des Gesetzgeber gerade eingeschränkt. Erheblich umstritten ist, ob das Rückwirkungsverbot auch für eine Änderung der Rechtsprechung zuungunsten des Beschuldigten gilt. Im rechtstheoretischen Bezugsrahmen handelt es auch um einen Zielkonflikt zwischen der Wahrung der Rechtssicherheit auf der einen und der Ermöglichung der Rechtsfortbildung auf der anderen Seite. Rechtsprechung und h.L. halten die Aburteilung des Beschuldigten nach der später strengeren Auffassung für zulässig und wollen nur durch Zubilligung eines Verbotsirrtum helfen. Damit wird das Ergänzungsverhältnis zwischen dem Gesetz und seiner Auslegung verkannt. Ein starker Umschwung in der Rechtsprechung wiegt u.U. schwerer als eine geringfügige Gesetzesänderung. Nur dann ist die Rechtswirklichkeit des Strafgesetzes Magna Charta, wenn für die das Gesetz entfaltende Auslegung das gleiche gilt, was für den Gesetzesbuchstaben in Anspruch genommen wird. Und der Bürger vertraue auf eine feste Rechtsprechung wie auf das Gesetz und dürfe in diesem Vertrauen nicht enttäuscht werden. Dem ist aber nicht zu folgen, weil es den Grundgedenken des Gesetzlichkeitsprinzips widerstreitet. Der Bürger braucht nicht die Rechtsprechung zu kennen (das wäre schon für die meisten Juristen eine Überforderung!) und soll sich auch nicht auf sie, sondern auf den Gesetzeswortlaut verlassen. Da Rechtsprechungsänderungen sich im Bereiche des möglichen Wortsinns halten müssen, sind sie ohnehin tendenziell weniger einscheidend und besser vorhersehbar als Gesetzesänderungen, und der Einzelne kann und muss sich in manchen Fällen auf sie einstellen. Es gibt viele Handlungen, bei denen der Täter sich in nicht vorwerfbarer Weise auf eine bestimmt Rechtsprechung verlassen und z.B. noch eigens Rechtsrat eingeholt hatte. Dann darf er für seine Rechtstreue bei einer späteren Rechtsprechungsänderung sicherlich nicht noch bestraft werden. Aber in einem solchen Fall muss ohnehin ein Freispruch wegen unverschuldeten Verbotsirrtum(§ 16 koreanisch StGB) erfollgen.
목차
Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 피고인에게 불리한 유형
Ⅲ. 피고인에게 불리한 판례변경의 소급효 인정여부
Ⅳ. 나오는 말: 죄형법정주의의 기본정신과 변화하는 사회현실
참고문헌
Abstract
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