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학술저널

당사자적격에 관한 고찰

Prozessführungsrecht

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Die Parteifähigkeit lehrt uns, ob eine Person oder Organisation Partei sein kann, die Prozeβfähigkeit, ob sie den Prozeβ selbständig führen kann. Die Prozeβführungsbefugnis aber sagt uns, ob jemand als Partei zur Prozeβführung befugt ist. Parteifähigkeit und Prozeβfähigkeit sind rechtlich geregelte Eigenschaften einer Person und bestimmem sich nach deren persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen. Prozeβführungsbefugnis ist aber keine persönlichen Eigenschaft einer Partei. Die Prozeβführungsbefugnis ist von der Sachlegitmation scharf zu unterscheiden. Die Sachlegitmation gehört zur Begründetheit der Klage, die Prozeβführungsbefugnis ist die Voraussetzung ihrer Zulässigkeit. Denn reine Popularklagen sind unzulässig. Eine Klage kann aus vielen Gründen unbegründet sein; einer von ihnen ist die mangelnde Sachlegitmation des Klägers oder Beklagten. Sie fehlt, wenn der Anspruch - mag er im übrigen begründet sein oder nicht - jedenfalls nicht für den Kläger oder nicht gegen den Beklagten besteht, sondern für oder gegen eine dritte Person.

Ⅰ. 서 론

Ⅱ. 당사자확정ㆍ당사자능력과의 관계

Ⅲ. 당사자적격의 연혁

Ⅳ. 당사자적격의 태양

Ⅴ. 당사자적격과 소송구조

Ⅵ. 당사자적격의 경합

Ⅶ. 결 론

참고문헌

Abstract

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