국제물품매매계약에 관한 UN협약상 계약책임체계의 특성과 계약위반의 효과
Das Merkmal der Vertragspflicht und die Rechtsfolge der Vertragsverletzung aus dem CISG
- 원광대학교 법학연구소
- 원광법학
- 제23권 제3호
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2007.12181 - 206 (25 pages)
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Von Zentrale Bedeutung für das Mekmal des Vertragspflicht aus dem CISG ist ein einheitlicher Begriff ‘wesentliche Vertragsverletzung’nach Art. 25 UN-Übereunkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Der anglo-americanischen Rechtstradition folgend liegt dem UN-Kaufrecht der Begriff ‘wesentliche Vertragsverletzung’. Nach Art. 25 des Übereinkommen ist eine Vertragsverletzung weseltlich, wenn sie für die andere Partei solchen Nachteil zur Folgen hat, dass ihr im wesentlich entgeht, was sie nach dem Vertrag hätte erwarten dürfen, es sei den, dass die vertragsbrüchige Partei diese Folge nicht vorausgesehen hat und eine vernünftige Person der gleichen Art diese Folge unter den gleichen Unstände auch nicht vorausgesehen hätte. Die Begriff des ‘wesentliche Vertragsverletzung’ befindet sich in einem Spannungsverhältnis zwischen den Rechtsbehelfen des Käufers und dem Nacherfüllungsrecht des Verkäufers nach Art. 48 Abs. 1 UN-Kaufrecht. Da das Nacherfüllungsrecht als eine weitre Möglichkeit, einer Vertragsverletzung durch Verkäufer zu begegnen, neben die Rechtsbehelfen des Käufers tritt, steht das Nacherfüllungsrecht des Verkäufersnaturgemäß in einem Spanuungs Verhältnis zu den Rechtsbehelfen des Käufers. Die 'wesentliche Vertragsverletzung' ist vor allem Voraussetzung für die Vertragsaufhebung durch die von einer Vertragsstörung betroffene Partei. Aus diesem kann jedenfalls geschlossen werden, dass das Vertragsaufhebungsrecht des Käufers durch das Nacherfüllungsrecht des Verkäufers vorbehaltlich anderslautender Vertragsvereinbarungen nicht beschränkt wird. Bei der Beurteilung, inwiefern das Nacherfüllungsrecht des Verkäufers zu verdrängen vermag, stößt der Rechtsanwender auf Rechtsbegriffe, "vorbehaltlich des Art. 49“, "wesentliche Vertragsverletzung(Art. 49 Abs. 1 a, Art. 25 CISG)”. Damit hängt die Reichweite des Nacherfüllungsrechts nach Art. 48 Abs. 1 UN-Kaufrecht von den Voraussetzungen ab, an deren Vorliegen das Gesetz ein Vertragsaufhebungsrecht des Käufers knüpft.
Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 비엔나협약상 계약책임체계의 특징
Ⅲ. 매도인의 의무위반에 대한 매수인의 구제권
Ⅳ. 맺는말
참고문헌
Abstract
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