상법 제719조에서 “사고”의 개념에 대한 고찰
Die Betrachtung über das “Ereignis” im § 719 des koreanischen Handelsgesetzes
- 원광대학교 법학연구소
- 원광법학
- 제24권 제1호
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2008.03375 - 394 (19 pages)
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Nach §719 des koreanischen Handelsgesetzes(KHG) ist die Haftung des Versicherers geregelt. Es inhaltet den Begriff über die Haftpflichtversicherung. Gemäß §719 ist der Versicherer bei der Haftpflichtversicherug verpflichtet, dem Versicherte zu leisten, die dieser auf Grund seiner Verantwortlichkeit für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache an einen Dritten zu ersetzen hat. Was der die während der Versicherungszeit eintretende Tatsache ist bzw. was der Versicherungsfall in der Haftpflichtversicherung konkret bedeutet, ist unklar. D.h legt das KHG nicht fest, welcher Vorgang in der Haftpflichtversicherung den Versicherungsfall darstellt. Es überläßt das der Klärung durch das Vertagsrecht. Nach einiger Meinung wird der Versicherungsfall als das Schadensereigniss oder das Kausalereignis beschrieben, das Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. Nach meiner Ansicht wäre jedoch das Schadensereignis nicht der Versicherungsfall. Das Schadensereignis ist ein Kausalereignis als ein Haftungsgrund, nach dem der Geschädigte gegen den Schädiger Schadensersatzanspruch nach dem Haftungsverhältnis erheben konnte. Aber der Versicherungsfall knüpft an ein Versicherungsverhältnis an. Das Entsthen eines Vermögensschadens beim Versicherte in der Versicherungszeit ist der Versicherungsfall. Nach diesem Versicherungsfall kann der Versicherte dem Versicherer Versicherungslestung fordern.
Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 책임보험의 본질
Ⅲ. 책임보험에서 사고의 개념 분석
Ⅳ. 맺는 말
참고문헌
Abstract
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