In der heutigen System der Strafrechtspflege ist nur die Beziehung zwischen dem Subjekt des Straf, die Staat und dem dessen Objekt, die Verletzten, wichtig behandelt, da sie die Prozess, die durch Strafrecht vorkommende staatlichepublikrecht auf Straf verwirklicht, zum regeln bezweckt hat. Im Unterschied zum Verletzten, der gleichsam die Zentralfigur der Strafrechtspflege bildet, da sich alles um seine Schuld oder Unschuld dreht, ist der Verletzte im Grunde nur eine Randfigur. Denn anders als in der Zivilrechtspflege, wo der Verletzte als Kläger eine maßgebliche Rolle spielt, ist er in der Strafrechtspflege weitgehend durch den Staatanwalt verdrängt. Deshalb tritt er hier im Regelfall nur als Zeuge der Tat oder ihrer Folgen in Erscheinung. Dies gilt in ganz besonderem Maße für das koreanische Strafrechtssystem. Auch wenn diese Begründung angreifbar sein mag, so wurde doch nicht zuletzt als Folge einer so verstandenen prinzipiellen Trennung von Strafe und Schadensersatz bis in die Strafrechtspflege hinein das Opfer immer mehr an den Rand des Strafprozesses gedrängt, wo ihm dann nur noch die Rolle eines bloßen Verfahrensobjekts blieb. In manchen Verfahren nahm diese Konstellation nahezu absurde Züge an. Die beschränkte Rolle des Verletzten wurde-nicht zuletzt unter dem Eindruck der wachsenden Bedeutung der Viktimologie-immer mehr als unbefriedigend empfunden. Ausgehend von dieser-aus der Sicht des Opferschutzes verbesserten- Rechtslage, seien zunächst die wesentlichen Mitwirkungsmöglichkeiten des Verletzten nach geltendem koreanischen System der Strafrechtspflege dargestellt. Im Anschluß daran seien systematische Stellung des Verletzten und die Möglichkeiten der Schadenswiedergutmachung in der Strafrechtspflege, vor allem im Hinblick auf neueste Reformansätze, im Strafvollzugsgesetz untersucht.
Ⅰ. 들어가는 글
Ⅱ. 피해자에 눈에 비치는 형사법체계
Ⅲ. 피해자의 관점에서 바라본 형벌과 형집행
Ⅳ. 나오는 글 - 피고인에서 피해자로 관점의 전환
Abstract
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