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학술저널

형사소송절차상의 범죄피해자 이익보호와 그 이론적 배경에 관한 고찰

Der Schutz des Opferinteresses im Strafverfahren und die theoretischen Hintergründe - in Bezug auf das schweizerische Recht -

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Anders als früher, wo der Täter stets im Mittelpunkt des Strafverfahrens wegen des Verdachts einer von ihm begangenen Straftat stand, entwickelt sich seit letzten Jahrzehnten der Tendenz, bei der strafrechtlichen Bewältigung von Straftaten das Opferinteresse zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck wurde in der Schweiz bereits das Opferhilfegesetz eingeführt, welches neben der Beratung und der Entschädigung bzw. Genugtuung auch den Schutz und die Rechte des Opfers im Strafverfen regelt. Ausserdem enthält der Vorentwurf zu der Schweizerischen Strafprozessordnung(VE StPO) mehrere Massnahmen und Schutzrechten für Opfer. Diesen Anregungen im Opferinteresse entsprechend hat schliesslich die Expertenkommission für die Revision des Opferhilfegesetzes Vorschläge gemacht, um künftige schweizerische Strafprozessordnung durch die Verstärkung der strafprozessualen Opferrechten opferfreundlich zu gestalten. Diese neue Opferorientierung wird im Zusammenhang mit der zeitgemässes Kriminalpolitik entweickelt, die im engen Zusammenhang mit verschiedenen straf- und gesellschaftlichen Theorien stehen. Darunter zu erwähnen sind die Forderung nach einer allgemeinen aktiven Bewältigung von Opferschaft, eine neue Wertschätzung der vergeltenden Funktion von Strafe und punitive Strategien in der Strafpraxis, das Erfordernis der vom Neo-Liberalismus beeinflussten Vorsorge- und Reaktionsstrategien und schliesslich die Konfliktlösung mittels Mediation unter Einfluss von Kommunitarismus. Letztendlich lässt sich feststellen, dass der Versuch für die Verstärkung des Opferschutzes im strafverfahren in zwei verschiedenen Richtungen unternommen wird: Einerseits eine opferfreundliche Gestaltung von Strafrecht und Strafprozessrecht, andererseits die Bewältigung der Rechtskonflikte durch Vermittlung zwischen Opfer und Täter, z. B. durch die Mediation. Gegen die opferfreundliche Gestalung von Strafrecht und Strafprozessrecht spricht aber, dass sie insb. in Hilblick auf die Struktur des rechtsstaatlichen Strafverfahrenes auf Bedenken stösst. Da das rechtsstaatliche Strafverfahren mit der Neutralisierung des Opfers entstanden ist und sich zum Schutz der Straftäter vor dem staatlichen willkürlichen Gewaltsmissbrauch auf die strafprozessualen Rechte der Täters konzentriert hat, ist die Strafprozessuale Verbesserung der Opferstellung im Strafverfahren schwierig mit diesem traditionellen rechtsstaatlichen Strafverfahren zu vereinbaren. Der Ausbau der Opferrechten und die Verstärkung der Opferstellung im strafverfahren bringt unbedingt den Abbau der strafprozessualen Rechten der Beschuldigten und seiner Verteidigung. Insoweit steht es fest, dass die Verhandlung inklusiv Mediation als die geeignete Lösung des Rechtskonflikts zu befürworten ist. Vor allem tragen solche Verhanldungslösungen zur weitergehenden Verwicklichung des Opferinteressen, weil dadurch das Opfer nicht mehr als ein reiner Tatzeuge am Strafverfahren beteiligt, sondern die Subjektrolle bei der Bewältigung des Konflikts einnehmen kann. Ausserdem ist die Verhandlungslösung, die im Vergleich zum Strafverfahren weniger formalisiert ist, nicht nur zeitlich und wirtschaftlich nützlich, sondern entsteht auch kein Interessenkonflikt zwischen Opfer, Täter und staatlicher Strafverfolgung. Jedoch darf die Verhandlung frei vom Recht praktiziert werden. Vielmehr müssen die Fälle, in denen die Verhandlung möglich sind, ausdrücklich und verbindlich geregelt werden und muss beim Scheitern der Verhandlung der Wechsel auf das regelrechte Strafverfahren vorgesehen werden.

1. 서론

2. 역사적 출발점: 범죄자중심의 형사소송과 그로 인한 범죄피해자의 경시

3. 새로운 피해자지향주의

4. 피해자 보호의 형벌이론 및 사회이론적 배경

5. 결론

Abstract

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