Die besondere Beachtung des Verletzten als mit eigenen Rechten und eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattetes Verfahrenssubjekt in der Bundesrepublik Deutschland setzte etwa Mitte 70iger Jahre ein. Seitdem ist die opferorientierte Kriminalpolitik allmählich entwickelt worden. So hat sich durch das erste Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 und das Opferrechtsreformgesetz vom 24. Juni 2004 erheblich verbessert. Ferner ist durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz aus dem Jahr 1994 die Regelung über Täter-Opfer-Ausgleich und Wiedergutmachung in das Strafgesetzbuch eingeführt. Die kriminalpolitische Entwicklung des Opferschutzsystems in Deutschland kann eine Lehre für die Justizreform in Korea geben, wobei man insbesondere die Mängel am Schutzinstrumentarium in der koreanischen Strafprozessordnung beseitigen und Einführbarkeit der neuen Rechtsfigur wie TAO in rechtsvergleichender Weise überprüfen kann.
Ⅰ. 서설
Ⅱ. 독일 형사사법에서 범죄피해자의 역할과 부담
Ⅲ. 독일 형법상 피해자지위에 관한 논의
Ⅳ. 피해자중심적 형사입법의 발전과정과 주요내용
Ⅴ. 독일 피해자보호입법의 정책적 시사점
Ⅵ. 마치며
참고문헌
Abstract
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