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학술저널

피해자학적 형법이론과 객관적 귀속기준

Viktimo-Dogmatik und objektive Zurechnung

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In der Viktimo-Dogmatik soll aus der Strafbarkeit diejenigen Verhaltensweisen zu eliminieren sein, gegenüber denen sich das Opfer in einfacher und zumutbarer Weise hätte selbst schützen können. Man hat indes nicht den Eindruck, dass es sich bei der Viktimo-Dogmatik um einen theoritischen Ansatz von gründsätzlicher Bedeutung handelt. Inzwischen läßt sich auch eine Entwicklung feststellen, die nicht nur auf die strafbare Handlung des Täter, sondern auch das Verhalten des Opfers kriminogisch und strafrechtsdogmatisch berücksichtigen will. Es soll auch ein weiterer Versuch sein, dem Opfer zu einer stärkeren dogmatischen Berücksichtigung zu verhelfen, d.h. es soll die Tendenzwende mit der verstärkten Blickwendung vom Täter zum Opfer im Bereich der Strafrechtheorie. Als ein Maßstab der objektive Zurechnunglehre wird die Selbstgährdung des Opfer gezählt. Es ist aber sehr problematisch, weil die Unklarheiten der eigenverantwortlichen Selbstgährdung im begrifflich-extensionalen Bereich und die Lücken im Fundament des Selbstgährdungsgedankens nicht zu beunruhigen, bräuchten, wenn man diesen Befund zu verwerfen.

Ⅰ. 서

Ⅱ. 객관적 귀속이론과 피해자

Ⅲ. 피해자의 자기위태화의 의의와 문제점

Ⅳ. 결어

참고문헌

Abstract

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