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학술저널

身分行爲와 遺言의 撤回

Veränderung des Familienstandes und Widerruf des Testaments

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Der Erblasser ist an seine Verfügung zu Lebzeiten nicht gebunden. Der Erblasser kann den Eintritt der Wirksamkeit der Verfügungen, die er in seinem Testament getroffen hat, durch einen Widerruf jederzeit verhindern. Nach dem koreanischen BGB §1108 erfolgt der widerruf durch Testament. Der gleiche Erfolg kann durch eine spätere, mit früheren unvereinbare Verfügung im Lebzeit des Erblassers erreicht werden.(KBGB § 1109) Ein Widerruf liegt zwischen mehreren einzelnen Verfügungen im früheren und späteren Testament vor, wenn sie inhaltlich miteinander unvereinbar sind. Es handelt sich darum, welche spätere Verfügungen zu früheren inhaltlich in Widerspruch stehen, und ob die Verfügung des früheren Testaments durch die Veränderung der Familienstandes nach der Errichtung des Testaments widerrufen werden kann. Das höchste Gerichtshof im Japan hat bejaht den Wideruf der Verfügung im früheren Testament durch die Aufhebung der Annahme als Kind nach der Testamentserrichtung. Die herrschende Lehre auch folgen das höchste Gericht, daß die letztwillige Verfügung des früheren Testaments durch die Veränderung des Familienstandes nach der Errichtung des Testaments widerrufen werden kann. Das deutsche BGB § 2077 regelt, ein Testament, durch das der Erblaser seinen Ehegatten bedacht hat, bei Eheauflösung und auch bei Auflösung des Verlöbnisses unwirksam ist. Neben dem deutschen BGB § 2077 findet sich eine Erweiterung der Anfechtungsgründe in dem deutschen BGB § 2078, der bei letztwilligen Verfügungen die Anfechtung wegen eines Motivirrtums der Erblassers zuläßt. Zur Anfechtung berechtigt danach, daß der Erblasser zu seiner Verfügung durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstands bestimmt worden ist. In der Ausländischen Gesetzgebung wird der Widerspruch zwischen Verfügung im früheren Testament und die Veränderung des Familienstandes nach dem Errichtung des Testaments sich gleich gehandelt. Viele Länder hat verschieden geregelt und ausgelegt, sowohl welche Veränderung des Familienstandes nach der Errichtung des Tesatamens für Widderuf des Testaments halten kann, als auch ob die letztwilige Verfügung durch die spätere Veränderung des Familienstandes anfechten werden kann. Die Änderung des Familienstandes ermöglicht zum Widerruf oder zur Anfechtung. Jedoch ist es zweifelhaft, daß alle Änderung der Familienstandes zum Widerruf oder zur Anfechtung berechtigt. Der Widerruf oder die Anfechtung des Testaments durch die spätere Veränderung des Familienstandes muß sich entscheiden im wege der Auslegung durch die Ermittlung des tatsächlichen und hypothetischen Erblasserwillens im Zeitpunkt der Errichtung der einzelnen Verfügung im Testament.

Ⅰ. 서언

Ⅱ. 생전행위에 의한 유언의 철회의 의제

Ⅲ. 인지와 유언의 철회

Ⅳ. 후견인지정ㆍ상속재산분할방법의 지정의 유언과 유언의 철회

Ⅴ. 파양ㆍ이혼ㆍ혼인 등 신분관계의 변동과 유언의 철회의 의제

Ⅵ. 결론

《참고문헌》

Abstract

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