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학술저널

고위경영자의 횡령ㆍ배임죄에 대한 형사책임 강화를 위한 형벌과 양형기준 개혁방안

Reformvorschlag der Strafe und Strafzumessungsrichtlinie zur Verstärkung der strafrechtlichen Verantwortung für die von Vorsitzender und Vorstandsmitglieder begangene Unterschlagung und Untreue

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In Südkorea wird die von Chief Executive Officer (CEO) begangene Unternehmenskriminaltät, wie etwa Unterschlagung und Untreue, als eine Kriminalität von allmächtige Gott angesehen, da sie überproportional selten wegen Straftaten verfolgt, noch seltener verurteilt oder gar dem Strafvollzug unterworfen wird. Diese ungleiche und ungerechtige Bestrafung der von CEO und Vorstandsmitglieder begangenen Unternehmenskriminaltät wird das tief greifende Mißtrauen gegen die Rechtspflege verursacht. Um das Mißtrauen gegen die Rechtspflege aufzulösen, hat die Strafzumessungskommission unter dem Obersten Gerichtshof eine Strafzumessungsrichtlinie für die Unterschlagung und Untreue am 24. April 2009 geschafft. Und im Jahre 2012 haben einige der Abgeordnete die Gesetzentwürfe zur Änderungen des Gesetzes zur qualifizierten Bestrafung der besonderen Wirtschaftskriminalität (WKG) eingebracht. Nach dieser Gesetzentwürfe wird die Freiheitsstrafe gemäß § 3 WKG von nicht unter 3 Jahren bis zum nicht unter 5 oder 7 Jahren verstärkt. Trotzdieser Reformveruche lässt Zweifel daran aufkommen, ob das Kriminaljustizsystem überhaupt wirklich Unternehmenskriminalitätsverhütung bezweckt. Damit wird im vorliegenden Beitrag der Reformvorschlag der Strafe im Bereich des WKG und Strafzumessungsrichtlinie für die Unterschlagung und Untreue dargestellt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein kriminalpolitisches Bedürfnis nach der Verstärkung der strafrechtlichen Verantwortung für die von CEO und Vorstandsmitglieder begangene Unterschlagung und Untreue besteht, da das bereits bestehende WKG und die Strafzumessungsrichtlinie für die Unterschlagung und Untreue zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität und Auflösung des Mißtrauens gegen die Rechtspflege nicht ausreichen. Daher sollte die Kriminalstrafe gegen den CEO und Vorstandsmitglieder des großen Unternehmens in das WKG und die Strafzumessungsrichtlinie für die Unterschlagung und Untreue verstärkt werden. Und das in den Unternehmen implementerte Compliance Programm ist auch in der Strafzumessungsrichtlinie als ein strafmildernder Faktor zu berücksichtigen, weil die Durchführung eines effektiven Compliance Programmes als wirksam bei der Prävention der Unternehmenskriminalitaät bewertet wird.

Ⅰ. 들어가는 말

Ⅱ. 고위경영자의 횡령ㆍ배임죄의 특징과 그 형사책임 강화에 대한 찬반론

Ⅲ. 고위경영자의 횡령ㆍ배임죄에 대한 형사책임 강화를 위한 형벌 개혁방안

Ⅳ. 고위경영자의 횡령ㆍ배임죄에 대한 형사책임 강화를 위한 양형기준 개혁방안

Ⅴ. 맺는 말

참고문헌

Abstract

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