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학술저널

기업 인수ㆍ합병 과정에서의 배임행위와 판례의 태도

Die Untersuchung über die Untreue als die unternehmerische Risikogeschäfte und 'LBO' im §355 ② kStGB

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Heutzutage gesagt es wird sehr häufig, dass strafrechtliche Verantwortung für die Risikogeschäfe schwer tragen müsse. Das liegt daran, dass es sich um die Untreue in den § 355 ② kStGB der sehr großen Rolle handelt. Nach der sogenannten Treubruchstheorie kann die Untreue die Verletzung einer besonderen Treuepflicht darstellen. Statt der sogenannten 'LBO' generell zu beurteilen, muss man die Unrecht der 'LBO' konkret prüfen. Da ist die Konkretisierung des Inhalts dieser Vermögensbetreuungspflicht wichtig. Angesichts dieser Zusammenhang muss man die zwar auf die fachspezifischen Gegebenheiten Spezialgesetze wie etwa das Handelsrecht oder Aktiengesetz Rücksicht nehmen. Danach müsste es nicht erlaubt werden, dass durch die Vermögensverfügung eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung schädete und die Verfügung geeignet ist, das Stammkapital der Gesellschaft zu beeinträchtigen. Weiß der Täter um diese Umstände, so liegt direkter Vorsatz vor, auch wenn dem Täter die nachteiligen Auswirken seines Verhaltens nicht recht sein mögen. Die Entscheidung müsse sich um eine Verletzung der außerstrafrechtlichen, d. h. insbesondere der gesellschaftsrechtlichen Pflicht und der strafrechtlichen Vermögenstreungspflicht handeln. Im Deutschland hat der Gesetzgeber schon den Streit und die Problematik der Untreue in die entsprechenden Form einer gesetzlichen Regelungen konstruiert. Darin wurde die Einbeziehung allgemeiner wirtschafts- und sozialpolitischer Interessen in den Vermögensschutzbereich der Untreue über Gläubigerinteressen hinaus gesehen.

Ⅰ. 들어가며

Ⅱ. 배임죄의 본질과 판례의 태도

Ⅲ. 독일의 LBO에 대한 사법적(司法的) 대응 및 입법론

Ⅳ. 결론

참고문헌

<Zusammenfassung>

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