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학술저널

출판물에 의한 명예훼손죄의 해석론

Üble Nachrede durch Veröffentlichungen

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Nach Art. 309 von koreanischem Strafgesetzbuch wird bestraft, wer in der Absicht, den Ruf eines anderen zu schädigen, das Delikt des Art. 307 (Üble Nachrede) begeht durch eine Veröffenltlichung in einer Zeitung, Zeitschrift, über den Rundfunk oder durch andere Publikationsmittel. Das Artikel ist ein Beleidigungstatbestand mit Qualikationsmerkmalen, d. h. 'Publikationsmittel' und 'in der Absicht, den Ruf eines anderen zu schädigen'. Die Beleidigungstat erfolgt öffentlich, wenn die Äußerung von unbestimmt vielen oder individuellen nicht feststehenden Personen wahrgenommen werden kann. Und in der üblen Nachrede durch Publikationsmittel besteht wegen des höheren Grad der Öffentlichkeit die gesteigte Gefahr der Ehrverletzung, die eine qualifizierte Strafandrohung zu rechtfertigen ist. Allerdings ist 'der Ruf eines anderen zu schädigen' in Bezug auf dessen Inhalt mit dem Vorsatz der Beleidigung schwer zu unterscheiden. Nach Gesetzeswortlaut ist dieser Tatbestand weder eigenhändiges Delikt noch Pflichtsdelikt, sondern Allgemeindelikt, obwohl er in der Form der Weiterleitung fremder Willenserklärung zu begehen ist.

Ⅰ. 들어가며

Ⅱ. 출판물에 의한 명예훼손죄의 의미

Ⅲ. 출판물에 의한 명예훼손죄의 공범

Ⅳ. 맺으며

참고문헌

<Zusammenfassung>

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