미생물 기탁과 분양의 법적 문제점
Rechtsfragen der Hinterlegung und der Freigabe vom Mikroorganismen
- 세창출판사
- 창작과 권리
- 2009년 봄호 (제54호)
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2009.032 - 31 (29 pages)
- 99
Das Problem der ausreichenden Beschreibung mikrobiologischer Erfindungen stellt sich international. Obwohl in den meisten Ländern der Weg der Hinterlegung als einer Ergänzung der Patentbeschreibung gewählt wurde, variierte die Praxis sehr. Die Rechtslage war für die Anmelder nicht nur kaum überschaubar, sondern brachte durch den vielfachen Zwang zu wiederholten Hinterlegung auch große Nachteile mit sich. Um diesen Rechtszustand zu beenden, ist der Budapester Vertrag zustandegekommen. Was am Anmeldetag und Prioritätstag als Erfindung zum Patent angemeldet wird, sollte unabhängig von Besonderheiten des jeweiligen Patentrechts auch am Anmeldetag und Prioritätstag feststehen und grundsätzlich nicht zu einer Beweisfrage werden können. Deshalb erscheint es auch patentrechtlich sachgerecht, die Hinterlegung des Mikroorganismus spätestens am Anmeldetag bei einer anerkannten Hinterlegungsstelle zu fordern. Die Frage der Folgen der Freigabeerklärung bei Zurückweisung oder Rücknahmen der Anmeldung stellt sich im US-amerikanischen Patentrecht praktisch nicht. Das koreanisches PatG nimmt bei Zurückweisung oder Rücknahmen der Anmeldung nach deren Veröffentlichung in jedem Falle keine Rücksicht auf die sachenrechtliche Komponente des hinterlegten Materials. Ab diesem Zeitpunkt wird das hinterlegte Material ohne jede Beschränkung jedermann zugänglich. Jeder Entnehmer von Proben wird so behandelt, als ob er an diesen Proben Eigentum erworben hätte. Diese Folgen der Zurückweisung oder Rücknahmen der Anmeldung sind abgelehnt worden.
Ⅰ. 서론
Ⅱ. 미생물 기탁과 부다페스트조약
Ⅲ. 주요국에서의 미생물기탁제도
Ⅳ. 미생물 기탁과 분양의 법적 문제점
Ⅴ. 결론
Abstract
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