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학술저널

시장지배적 지위 남용으로서 지적재산권에 대한 라이선스 거절

Lizenzverweigerung als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

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Die Verweigerung von Lizenzen an Immaterialgüterrechten hat sich zu einem Dauerbrenner in der kartell- und immaterialgüterrechtlichen Rechtsprechung und Literatur entwickelt. Die besondere Problematik der Qualifizierung der Verweigerung einer Lizenz an einem Immaterialgüterrecht als missbräuchliches Verhalten im Sinne des Art. 82 EG liegt darin, dass die Möglichkeit der Lizenzverweigerung zur Substanz des Immaterialgüterrechts zählt, so dass es einer Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Kartellrechts und des Immaterialgüterrechts bedarf. Bei dieser Abgrenzung kann nicht allein auf die Kriterien des Kartellrechts zurückgegriffen werden. In der Gemeinschaftsrechtsprechung war die Frage, unter welchen Voraussetzungen in der Verweigerung von Lizenzen ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung liegt. Die Urteile gehen davon aus, dass die Verweigerung von Lizenzen an Immaterialgüterrechten eine missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 82 EG sein kann. Als Voraussetzungen dafür werden die Unerlässlichkeit, die Marktbeherrschung, der Ausschluss des Wettbewerbs auf dem abgeleiteten Markt, die Verhinderung eines neuen Erzeugnisses, an deren Stelle vielleicht auch eine andere zusätzliche Voraussetzung treten kann, und das Fehlen einer Rechtfertigung genannt.

Ⅰ. 서론

Ⅱ. 자유로운 경쟁과 혁신을 통한 경쟁

Ⅲ. 라이선스 거절이 시장지배적 지위 남용에 해당하기 위한 요건

Ⅳ. 결론

참고문헌

Abstract

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