독일 친자법에서의 혼인하지 아니한 부모의 친권의 주요 문제
Die Problematik des Sorgerechts unverheirateter Eltern in der deutschen Rechtsreform 2013
- 한국가족법학회
- 가족법연구
- 家族法硏究 第28卷 3號
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2014.11221 - 266 (45 pages)
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Für die nicht verheirateten Eltern kann einerseits gemeisame Sorge in Betracht kommen. Andererseits ist aber auch alleinige Sorge immer noch denkbar. Hierfür spielt die Kindeswohlprüfung als ein wesentlicher Urteilsmaßstab eine entscheidende Rolle. Vor der Sorgerechtsreform 2013 galt grundsätzlich das Prinzip der alleinigen Sorge für Mutter, es sei denn die Eltern später heiraten oder Sorgeerklärungen erklären würden. Insofern war die gemeinsame Sorge des nicht verheirateten Vaters ausgeschlossen. Diesbezüglich ist seine gesetzliche Lage nachteilhaft und daraufhin stellt sich die Frage, ob die betreffende Vorschrift des § 1626a BGB(a.F.) mit dem Grundgedanke des Grundgesetzes und europäischen Konventionsrechts nicht vereinbar ist. Nach den Ausführungen des BVerfG und EGMR führt die Anwendung der in frage gestellten Vorschften allerdings zur grundrechtlich bzw. konventionsrechtlich nicht hinzunehmenden Ergebnissen. Im Zusammenhang mit den verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken bedarf es einer Reform des Gesetzes, die vor allem das gemeinsame Sorgerecht des nicht verheirateten Vaters zum Gegenstand hatte. Der Gesetzgeber hat dabei ein französisches Beispiel für gemeinsame Sorge nicht bevorzugt, sondern sich für das sog. Antragsmodell entschieden, nach dem das Gericht im Fall der Antragstellung eines Elternteils beschließen kann, ob die gemeinsame Sorge oder die alleinige Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht. Dabei darf die Kindeswohlprüfung in negativer Weise durchgeführt werden, insofern weder eine Einwendung gegen die gemeinsame Sorge noch die dagegen heranzogenen weiteren Umstände begründet werden. Darüber hinaus wird die Vermutung der dem Kindeswohl entsprechenden Wirkung der gemeinsamen Sorge verstärkt. Die verfahrensrechtlichen Regelungen werden ebenso neu geregelt (§155a FamFG). Angesichts des rechtsvergleichenden Gesichtspunkts kann man die wesentlichen Ansätze der deutschen Sorgerechtsreform auch in der koreanischen Rechtspraxis positiv berücksichtigen, um die anwendbaren Maßstäben für die Kindeswohlprüfung sachlich zu konkretisieren. Allderdings ist die Begründung für die ausnahmslose Übertragung der gemeinsamen Sorge zugunsten der nicht verheirateten Eltern nach wie vor kaum überzeugend, welche gar nicht für die Wahrnehmung des Kindeswohls vorbereitet sind. Somit soll das Gericht von Fall zu Fall überprüfen, ob gemeinsame elterliche Sorge auch für unverheiratete Eltern zulässig ist. Hierfür bedarf es immer noch einer Kindeswohlprüfung. Insofern leistet die aktuelle deutsche Gesetzreform auch einen rechtsvergleichend hoch interessanten Beitrag für koreanische Rechtspraxis.
Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 개정법 이전의 혼인하지 아니한 부모의 친권의 귀속
Ⅲ. 개정법에서의 혼인하지 아니한 부모의 친권의 귀속
Ⅳ. 법개정의 의미와 시사점
Ⅴ. 맺는 말
참고문헌
Abstract
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