임금상당액 지급명령의 독립적 구제이익
Rechtsbed rfnis bzw. Klageinteresse nach der Aufl sung des Arbeitsverh ltnisses
- 중앙대학교 법학연구원
- 법학논문집
- 法學論文集 第37輯 第3號
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2013.1263 - 101 (38 pages)
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Das Vorliegen eines Rechtsbedürfnisses bzw. eines Klageinteresses ist Sachentscheidungsvoraussetzung jeder Klage und Entscheidung der Arbeitskommission über die Wirksamkeit der Kündigung und/oder einer Disziplinarmaünahme. Hiermit ergibt sich die Frage, ob eine Rechtsbedürfnisse bzw. ein Klageinteresse anerkannt werden kann, obwohl das Arbeitsverhältnis während des Verwaltungsstreitverfahren bzw. des Rechtsbehelf bei Arbeitskommission aufgelöst wird. Ein Rechtsbedürfnis bzw. ein Klageinteresse wurde weder vom Rechtsprechung, noch von Entscheidungen der Arbeitskommission bejaht. Die Rechtsprechung und die Arbeitskommission geht davon aus, dass das Rechtsbefürfnis bzw. das Klageinteresse die Weiterbeschäftigungsmöglicht des Arbeitsnehmers voraussetzt. Also das Rechtsbefürfnis bzw. Klageinteresse kann nicht anerkannt werden, wenn die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht vorliegt. Die Rechtsprechung und die Entscheidungen von Arbeitskommissin wird in der Literatur kritisiert, weil der Ansatz der Rechtsprechung und der Arbeitskommission ungeeignet zur Verneinung eines Rechtsbefürfnisses bzw. eines Klageinteresses ist. Die Anordnung der Wiedereinstellung und der Auszahlung von Lohn für die Zeit der Verwaltungsstreitverfahren bzw. des Rechtsbehelf bei Arbeitskommisssion bei einer rechtswidrigen Kündigung haben anderen Rechtsgrundlagen und Zwecken. Während die Anordnung der Widereinstellung sich nach Zukunft richtet, leitet sich die Anordung des Lohnzahlung von streitig bestehenden Arbeitsverhältnisses in der Vergangenheit ab. Als Ergebnis dieser Untersuchung kann festgehalten werden, dass ein Rechtsbedürfnis bzw. ein Klageinteresse unabhängig von Auflösung des Arbeitsverhältnisses anerkannt werden soll.
Ⅰ. 문제제기
Ⅱ. 구제이익과 소의 이익
Ⅲ. 근로관계의 종료와 구제이익 및 소의 이익
Ⅳ. 임금상당액 지급명령의 독립적 구제이익과 소의 이익
Ⅴ. 판례에 대한 비판적 검토
Ⅵ. 결론
참고문헌
Abstract
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