변론재개의무의 인정
Die Wiedereröffnungspflicht der Verhandlung
- 원광대학교 법학연구소
- 원광법학
- 제30권 제2호
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2014.067 - 29 (23 pages)
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Das Gericht kann die Wiedereröffnung einer Verhandlung, die geschlossen war, nach Ermessen des Gerichts durch Beschluss anordnen. Das Gericht hat die Wiedereröffnung insbesondere anzuordnen, wenn ① das Gericht einen entscheidungserheblichen und rügbaren Verfahrensfehler, insbesondere eine Verletzung der Hinweis- und Aufklärungspflicht oder eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, feststellt, ② nachträglich Tatsachen vorgetragen und glaubhaft gemacht werden, die einen Wiederaufnahmegrund bilden, oder ③ zwischen dem Schluss der mündlichen Verhandlung und dem Schluss der Beratung und Abstimmung ein Richter ausgeschieden ist. ④ In Betracht kommen auch Verstöße gegen die Unmittelbarkeit oder Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme. Daher das Gericht hat den Parteien eine Schriftsatzfrist gewährt, so gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, die Verhandlung wieder zu eröffnen, wenn der zu berücksichtigende Schriftsatz neuen Prozessstoff, insb. relevante Unterlagen enthält. Auch eine nachträglich mitgeteilte Vergleichs- bereitschaft kann eine Wiederöffnung der Verhandlung rechtfertigen.
Ⅰ. 문제의 제기
Ⅱ. 변론재개의무의 인정 여부
Ⅲ. 변론재개신청에 대한 재판
Ⅳ. 변론재개결정과 그의 효과
Ⅴ. 결론
참고문헌
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