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학술저널

독일 보험계약법상 대표자책임에 관한 고찰

Untersuchung über die Repräsentantenhaftung

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본 논문은 제3자가 보험계약자의 대표자로 인정되는 경우에, 그 3자의 행위가 보험계약자의 책임으로 귀속되는 대표자책임에 관하여 다루고 있다. 대표자란 보험계약자에 갈음하여 대리나 대리의 유사한 관계에서 부보된 위험에 속하는 업무범위에 있는 자를 의미한다. 하지만 단순히 보험목적에 대한 감독의 양도만으로는 충분하지 않다. 대표자책임을 인정하기 위하여, 예전의 판례는 위험관리와 계약관리 모두 요구하였으나, 현재의 판례는 양자 중 어느 하나만 존재해도 제3자의 행위에 대한 보험계약자의 귀속을 인정하고 있다. 하지만 미래에 계약관리가 대표자 지위를 근거지우기 위하여 어떠한 의미를 가져야 하는 가에 대한 질문과 관련하여, 대표자는 인지대리인ㆍ인지표시대리인과 구별되어야 할 것이다. 같은 대륙법 체계를 갖는 오스트리아는 독일의 대표자책임을 인정하는 것 대신에, 피용자에 대한 배상책임구조로 보험자의 면책을 유도하고 있는 것으로 판단된다. 즉, 제3자의 행위로 인하여 보험사고가 발생한 경우에, 제3의 선임이나 감독에 대한 보험계약자의 과책을 판단함으로써 대표자책임을 대신하고 있다. 그러나 독일은 이러한 오스트리아의 해결방안이 실효성에서 매우 떨어진다는 점에서, 대표자책임을 통해 보험계약자의 이행책임을 묻고 보험자의 면책을 인정하게 되는 것이다. 특정한 제3자의 행위로 인하여 보험사고가 발생한 경우에도, 보험자가 보험금을 지급해야만 한다면 보험의 단체성 측면에서 볼 때, 이는 타당하다고 할 수 없다. 독일의 대표자책임을 인정하든지 혹은 오스트리아의 해결방법을 통하든지 간에, 보험계약자와 보험자의 이익형량을 고려하여 보다 합리적인 해결방법을 모색해야 할 것이다. 독일과 마찬가지로 자기책임규정을 담고 있지 않은 우리의 현 실정법을 보건대, 우리의 판례나 학계에서 특정한 제3자의 행위에 대하여 보험계약자가 책임을 부담하게 하는 논의가 필요하다고 하겠다.

Bei dieser Untersuchung geht es um die Haftung des Versicherungsnehmers für seinen Repräsentant. Dem Versicherungsnehmner wird das Verhalten eines Dritten zugerechnet, wenn der Dritte als Repräsent des Versicherungsnehmers zu qualifizieren ist. Repräsentanten ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist. Die bloße Überlassung der Obhut über die versicherte Sache reicht hierbei nicht aus. Repräsentant kann nur sein, wer befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln(sog. Risikoverwaltung). Es braucht nicht noch hinzuzutreten, dass der Dritte auch Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag(so. Vertragsverwaltung) wahrzunehmen hat. Übt der Dritte aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses jedoch die Verwaltung des Versicherungsvertrags eigenverantwortlich aus, kann dies unabhängig von einer Übergabe der versicherten Sache für seine Repräsentantenstellung sprechen. Während die ältere Rechtsprechung eine Kumulation von Risiko-und Vertragsverwaltung verlangte, kann sich die Repräsentanteneigenschaft nach der neueren Rechtsprechung entweder aus der Risikoverwaltung oder aus der Vertragsverwaltung ergeben. Allerdings ist noch nicht sicher zu sagen, welche Bedeutung die Vertragsverwaltung als eigenständiges Kriterium zur Begründung einer Repräsentantenstellung in der Rechtsprechung zukünftig haben wird. Dies wird auch davon abhängen, wie die Rechtsprechung zukünftig Repräsentant, Wissensvertreter, Wissenserklärungsvertreter gegen-einander abgegrenzt. Anders als in Deutschland macht die österreiche Praxis vielmehr deutlich, dass ein vernünftiger Interessenausgleich auch ohne eine solche Einstands-pflicht erzielt werden kann. Die Rechtsprechung gleicht das Fehlen der Repräsentantenhaftung in Österreich partiell dadurch aus, dass sie das Auswahl- und Überwachungsverschulden des Versicherungsnehmers bei Einschaltung Dritter nach sehr strengen Maßstäben beurteilt. Nachdem §278 BGB nicht anwendbar ist, weist das geltende Recht hinsichtlich der Einstandpflicht des Versicherungsnehmers für das Ver-schulden Dritter eine Regelungslücke auf. Da die überkommene Repräsent-antenhaftung einen der Funktion des Versierungsveretrages entsprechenden Ausgleich der Interessen aller Beteiligten verwirklicht, hat die Rechtsprechung gut daran getan, die Lücke durch Aufrechterhaltung dieses Rechtsinstituts zu schließen. Im Zusammenhang mit der Haftungs des Versicherungsnehmers für Dritter entscheiden man folglich sich, ob die Repräsentantenhaftung in Korea übernommen werden darf oder das Auswahl- und Überwachungsverschulden des Versicherungsnehmers bei Einschaltung Dritter ohne Repräsentant-enhaftung bemerkt werden soll. Meiner Ansicht nach ist vorzügswürdig die deutsche Repräsentantenhaftung, wenn die Kriterien über den Repräsentanten aufgestellt werden können.

<국문초록>

Ⅰ. 문제제기

Ⅱ. 대표자책임의 의미와 적용범위

Ⅲ. 대표자책임의 정당성

Ⅳ. 우리 보험계약에서 대표자책임의 인정여부

Ⅴ. 독일에서 대표자책임의 논의가 우리에게 주는 시사점

<참고문헌>

<Zusammenfassung>

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