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학술저널

외국국가를 제3채무자로 하는 채권압류 및 추심명령에 대한 재판권행사

Die Staatenimmunität beim Erlass von dem Pfändungs-und Überweisungsbeschluss gegen einen fremden Staat als Drittschuldner

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대법원은 2011. 12. 13. 외국국가를 제3채무자로 하는 채권압류 및 추심명령에 대한 재판권행사(재판권면제)와 관련한 중요한 판결을 선고하였다. 동 판결은 제3 채무자인 외국국가가 채권압류 및 추심명령에 의하여 이중지급의 위험에 놓이게 되고, 지급금지 명령ㆍ추심명령 등 집행법원의 강제력 행사에 복종하게 된다는 이 유로, 제3채무자인 외국국가가 피압류채권에 대한 집행에 관하여 명시적으로 동의 를 하였거나, 재판권면제 주장을 포기한 경우에만 우리나라 법원이 재판권을 행사 할 수 있다고 하였다. 나아가 추심명령에 대한 재판권이 인정되는 경우에만 그에 기초한 추심금청구소송에 대한 재판권도 인정되고, 추심명령에 대한 재판권이 인정되지 않는 경우에는 추심금청구소송에 대한 재판권이 인정되지 않는다고 하였다. 외국국가가 제3채무자인 채권압류 및 추심명령에 대하여 우리나라 법원의 재판 권행사가 제한된다고 하려면, 재판권면제에 관한 국내법이나 그에 준하는 조약 등 이 없는 우리나라 법원으로서는 그와 관련된 국제관습법에 근거를 둘 수밖에 없 다. 국제조약이나 외국의 입법례, 판결례 등을 참고할 때, 위 판결과 같이 집행채 무자가 사인인 경우에 제3채무자가 외국국가라고 하여 피압류채권에 대한 채권압 류 및 추심명령에 대하여 재판권행사를 제한하는 국제관습법이 존재한다고 할 수 없다. 또한 추심명령은 제3채무자가 외국국가라고 하더라도 집행채무자의 재산에 대한 집행절차이고 외국국가에 대한 국가권력을 침해하는 것이 아니어서, 그 추심 명령에 대한 재판권면제와 외국국가를 피고로 하는 추심금소송에 대한 재판권면제의 문제는 구별하여야 한다.

Am 13. 12. 2011. hat der Oberste Gerichtshof eine wichtige Entscheidung bezüglich der Staatenimmunität beim Erlass eines Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses gegen einen fremden Staat als Drittschuldner getroffen, wobei er die Gerichtsbarkeit eines koreanischen Gerichtes gegen den ausländischen Staat als Drittschuldner verneinte, es sei denn, der fremde Staat seine Zustimmung zur Pfändung und Überweisung gegen ihn ausdrücklich geäußert hätte oder Immunitätsverzicht erklärt hätte. Diese Entscheidung des Obersten Gerichtes basiert darauf, daß sich der fremde Staat ansonsten durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in die Gefahr der doppelten Rückzahlung versetzt werden könnte und sich den Zwangsmaßnahmen vom Vollstreckungsgericht sowie dem Arrestatorium und dem Überweisungsbeschluss und so weiter, direkt unterwerfen muß. Nach der Endscheidung des Obersten Gerichtes ist ein fremder Staat nicht befreit von der koreanischen Gerichtsbarkeit beim Verfahren der Einziehungsklage, wenn er als Drittschuldner dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß des koreanischen Gerichtes unterworfen ist. Im Gegensatz dazu ist es jedoch befreit von der koreanischen Gerichtsbarkeit, wenn er nicht dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß unterworfen ist. Weil es kein regulierendes Gesetz in bezug auf die Staatenimmunität in Korea gibt, die Staatenimmunität der fremden Staaten ist nur auf Grund eines Völkergewohnheitsrechts einzuräumen. Aber es fragt sich danach, ob ein Völkergewohnheitsrecht vorhanden sein könnte. Unter Berücksichtigungen der internationalen Verträge, der vergleichbaren Gesetzgebungen und der Gerichtsurteile anderer Staaten ist es noch nicht festzustellen, daß es ein Völkergewohnheitsrecht geben könnte, die inländische Gerichtsbarkeit einzuschränken, weil ein Vollstreckungsschuldner eine private Person und ein Drittschuldner beim Erlaß des Pfändungs- und Überweisungsbeschlußes ein fremder Staat ist. Nach meiner Ansicht sollte das Problem der Staatenimmunität beim Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlußes gegen einen fremden Staat als Drittschuldner von dem Problem des Verfahrens der Einziehungsklage gegen den fremden Staat als Beklagte unterschieden werden muß, weil nur das Vermögen des Vollstreckungsschuldners beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betroffen wird und die Hoheitsrechte des ausländischen Staates als Drittschuldner nicht tangiert werden.

Ⅰ. 대상판결의 소개와 문제의 제기

1. 사안의 개요

2. 제1심의 판단요지

3. 제2심의 판단요지

4, 대법원의 판단요지

5. 대상판결에 대한 평가 6. 대상판결의 의의와 문제의 제기

Ⅱ. 외국국가를 제3채무자로 하는 채권압류 및 추심명령에 대한 재판권행사

1. 외국국가가 제3채무자인 경우의 재판권면제

2. 재판권행사가 가능한 경우에 대한 검토

3. 추심명령에 대한 재판권행사와 추심금소송에 대한 재판권행사

Ⅲ. 고용계약에 관한 판결절차에서 재판권면제

1. 우리나라의 사례

2. 비교법적 고찰

3. 고용관계와 재판권면제

Ⅳ. 결론

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