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학술저널

상속재산의 특별재산성과 단체로서의 공동상속인

Der Nachlass als Sondervermögen und die Erben als Gemeinschaft -Eine rechtsvergleichende Untersuchung zur Miterbengemeinschaft des BGB-

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Der Nachlass besteht als Sondervermögen getrennt vom Eigenvermögen der einzelnen Miterben. Es könnte sein, dass die Vorschriften auch in KBGB dieses voraussetzen. Es entsprecht dem Wesen der Erbschaft, und auch in außeren Beziehungen des Nachlass machen alle Parteien Nachteile am wenigsten. Auch in BGB ist der Nachlass die Natur und den Vorteil des Sondervermögens anerkannt. Die Erbengemeinschaft als Subjekt des Erbanfalls hat die Rechtsnatur wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Aber es soll nicht als Gemeinschaft des Familienvermögens in Deutschland sondern als temporäre Vermögensgemeinschaft, d.h. gemeinschaftliches Vermögen zur gesamten Hand auffassen. Diese Auffassung handelt nicht gegen das Denken, das KBGB legt über. Außerdem ist es untersucht in Deutschland, ob die Teilrechtsfähigkeit den Personenvereinigungen ohne Rechtsfähigkeit anerkannt ist. Obwohl Koreanisches Rechtssystem das jetzt nicht annehmen kann, es viele Bedeutung der Überprüfung über die Sinne und die Richtung gibt.

Ⅰ. 들어가며

Ⅱ. 특별재산(Sondervemögen)으로서의 성질

Ⅲ. 상속재산의 귀속 주체인 공동상속인

Ⅳ. 나오며: 우리 민법에의 시사점

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