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학술저널

성폭력범죄의 처벌 등에 관한 특례법에서의 주거침입강간죄의 적용범위

Ein mit Hausfriedensbruch und Vergewaltigung zusammengesetzter Sondertatbestand?

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Nach dem Artikel 3 Absatz 1 von Sonderstrafgesetz für Bestrafung der Sexueldelikte und Schutz deren Opfer wird hard bestraft, wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes beim Hausfriedensbruch nötigt. Dieser Tatbestand ist ein zusammengesetzes Delikt von Hausfriedensbruch und Vergewaltigung. Über die Verfassungswidrigkeit dieses Absatzes wurd mehrmals diskutiert und bekämpft, aber nach der Meinung des koreanischen Verfassunggerichtshofs sei es nicht verfassungswidrig, denn es handele sich hier um sehr wichtige Rechtsgüter, also Recht für sexuelle selbstbestimmung, den tatsächlichen Ruhestand von Häusern und Frieden der Familie. Nach der neuen Rechtsprechungen des koreanischen Oberstgerichtshofs ist Umfang von Handlungsobjekt von Hausfriedensbruch allerdings zu weit und damit Corridor oder Lift von Apartement und Empfangshalle eines Gebäude könnte dem gehören. Dieser Aufsatz versucht, Kritik gegen Lage von Gesetzgebung und Rechtsprechungen mit Forschungsmethode von Rechtsvergleichung zu schreiben und es anzudeuten, dass Artikel 3 Abs. 1 des Sonderstrafgesetz für Bestrafung der Sexueldelikte und Schutz deren Opfer nur dann anwendwar ist, wenn der Opfer von Hausfriedensbruch und von Sexuelldelikte identisch ist.

Ⅰ. 들어가며

Ⅱ. 주거침입강간죄의 입법과정과 위헌여부에 관한 논란

Ⅲ. 역사적, 비교법적 고찰

Ⅳ. 해석의 방향

Ⅴ. 결론

참고문헌

<Zusammenfassung>

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