Die vorliegende Arbeit versucht, die Problematik von sozialer Korruption aus Sicht der Grundlagen des Rechts zu behandeln. Zunächst geht sie darauf ein, erkenntnistheoretische Probleme bezüglich des sozialen Korruptionsbegriffs zu untersuchen (II). Nach der Untersuchung der vorliegenden Arbeit bestehen im Hinblick auf den Korruptionsbegriff zwei Phänomene: zum Ersten gibt es das Phänomen, dass der Korruptionsbegriff ständig erweitert wird. Zum Zweiten besteht das Phänomen, dass die Korruption als ein eigentümlicher regulatorischer Begriff anerkannt wird. Diese Phänomen haben jedoch folgende Problematik: zunächst ist es nicht leicht, ob und wie man die Korruption aus juridischer Sicht zu definieren. Des Weiteren führen die zwei Phänomene dazu, dass es schwierig ist, einen Rechtspolitikmißerfolg von einer Korruption zu unterscheiden. Warum ist es schwierig, den Korruptionsbegriff zu definieren? Aus erkenntnistheoretischer Sicht liefert die vorliegende Arbeit drei Gründe: zunächst sind Perspektiven der Korruption plural und verschieden. Sie kollidieren manchmal miteinander. Danach tritt das Problem auf, wie wir mit der “sozialer Gewohnheit” umgehen können und sollen. Zum Schluss sollte man berücksichtigen, dass der Korruptionsbegriff vom sozial-historischen Kontext abhängt. Die vorliegende Arbeit will versuchen, unter Berufung auf die Rechtfertigungsgründe der Korruption die Schwierigkeit der Definition der Korrutpion zu lösen (III). Dazu beruft sich die Arbeit auf die “prozedurale Gerechtigkeitstheorie”, vor allem die “Diskurstheorie” von Habermas. Schließlich liefert die vorliegende Arbeit die Richtungen einer rationalen Rechtspolitik der Korruption (IV). Sie stellt die These auf, dass die Rechtspolitik der Korruption “indirekt”, “plural” und “diskursiv” sein soll.
ABSTRACT
1. 문제제기
2. 부패 개념에 관한 인식론적 문제
3. 부패 규제의 정당화 근거
4. 부패에 대한 법정책의 방향
참고문헌
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