In diesem Artikel handelt es sich um die verfassungsrechtliche Grundlage des Schutzes von Whistleblowing und seinen Schutzbereich. Die Gewissensfreiheit schützt nicht nur die Freiheit der inneren Gewissensentscheidung, sondern auch die Freiheit des Handelns entsprechenden einer Gewissensentscheidung. Die Freiheit des Handelns entsprechenden einer Gewissensentscheidung steht in engstem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit, der Kunstfreiheit und der Wissenschaftsfreiheit usw. Normalerweise haben die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit und der Wissenschaftsfreiheit als lex specialis den Vorrang. Aber Whistleblowing ist zu schützen nicht auf Gund von der Meinungsfreiheit, sondern auf Gund von der Gewissensfreiheit, besonderes der Freiheit des Handelns entsprechenden einer Gewissensentscheidung mit Berücksichtung von der Existentzbedingungen in der modernen Kapitalismus-Gesellschaft. Schutzgut der Gewissensfreiheit ist die moralische Identität des Einzelnen. Wenn Whistleblowing nicht geschützt wird, kann die moralische Identität des Einzelnen im Arbeitsplatz leicht beeinträchtigt werden. Die Gewissensfreiheit enthält ein subjektives Recht und eine objektive wertentscheidende Grundsatznorm. Durch die Ausstrahlungswirkung der Gewissensfreiheit sollten sich alle Staatsorgane und die Bürger an das Grundrecht binden. Daraus sollten die Staatsorgane den Schutz von Whistleblower konkretisieren und gewährleisten. Im geltende Korruptionsverhütungsgesetz wird Whistleblowing geschützt. Aber nach geltenden Korruptionsverhütungsgesetz wird nur Whistleblowing über die Korruption im öffentlichen Bereich, nicht Whistleblowing über die Korruption im privaten Bereich schützt. Und Whistleblowerschutzbedingungen im geltenden Korruptionsverhütungsgesetz ist sehr eng. Das geltende Whistleblowerschutzsystem bedarf einer grundlagenen Reform.
ABSTRACT
Ⅰ. 서론
Ⅱ. 내부공익정보제공행위의 정의에 대한 재검토와 유형
Ⅲ. 내부공익정보제공행위 보호의 헌법적
Ⅳ. 내부공익정보제공행위의 보호범위
Ⅴ. 결론
참고문헌
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