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학술저널

Franz von Liszt와 目的思想의 刑事政策的 立場에 관한 研究

Studie uber den Zweckgedanke Franz von Liszts

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Franz von Liszt ist am 21, Juni 1919 in Seeheim an der Bergstraβe gestorben. Die von ihm gegrundete und bis zuletzt geleitete Zeitschrift für die gesamte strafrechtswissenschaft widmet dieses Heft aus Anlaβ de 70. Wiederkehr des Todestages seinem Gedachtnis. Das Strafrecht dient der Begrenzung staatlicher Eingriffsmacht und der Verbrechens-bekämpfung zugleich. Es sichert also den einzelnen vor unbeschrankter Repression durch den Staat, ebense aber die Gesellschaft und ihre Mitglieder von den Übergriffen des einzelnen. Diese beiden Komponenten-die rechtsstaatliche, das gesellschaftliche interesse auch auf kosten der Freiheit des einzelnen wahrende-tragen, wenn man sie zum Gegenstand gedankli-cher Abstraktion macht, antinomische zuge. Der Antagonismus von Personlichkeitsschutz und Spezialprarention laßt sich aufheben, wenn man das Prä ventionsziel im Wege der Resozialisierung unv die Resozialisierung richt durch dressierende Anpassung, Sondern durch Personlichkeitsentwickelung erreichen will. Liszt glaubte aber nicht, daß dies moglich sei; und er konnte es wohl auch nach dem damali-gen strande der Erkenntnis nicht annehmen, Er zweifelte uberhaupt an der Resozialisierung-sfahigkeit Erwachsender und hat seine vorschlage fur einen Erziehung-strafrollzug im wesent-lichen auf lngendliche beschrankt. Diese und ahulich Details des Lisztischen Programms entstammen der bis heute fort-wirkenden, in unvermindert popularen vorurteilen befangenen und durch sozialdrawinistische Anschaunungen zusatzlich genabrten Vorstellung einer Kampfsituation zwischen der Gesell-schaft und ihren Verbrechen, die Keine Ansatzpunkte fur eine Milderung des schroffen Antagonismus von gesellschaftlicher Notwendigkeit und individueller Freiheit bietet. Rechts- und sozialstaatlich Forderungen, Freiheitswahrung und Pravention, sollen nicht, wie es bisher meist versucht wurden, bestimmten stadien der strafrechtsverwirklichung oder bestimmt gearteten Sanktionen einseitig zugeteilt, sondern immer gleichzeitig verwirklicht werden. Gewiß i Liszt hat das nicht alles mehr in Kriminalpolitische Vorschlage umsetzen Konnen; teils, weil ein wirksamer (bis heute Kaum praktizierter) Resozialisienungs-strafrollzug oder gar sozialtherapeutische Anstalten damals am Horizont, praktischer, Moglichkeiten noch nicht aufgedammert waren; teils aber auch, weil der Widerstand seiner zeit ihn zur Zuruckhaltung notigte um so wichtiger its es, sein werk dort fortzusetzen, wo Liszt es abbrechem mußte. Das hiermit vorliegende, dem Gedenken an Franz von Liszt gewidmete Heft seiner zeit-schrift fur die gesamte strafrechtswissenschaft (ZStW) legt davon zeugnis ab und bedeutet zugleich den Ausdruck des Dankes, den wir dem großen kriminalisten Franz von Liszt alle zeit schulden..

Ⅰ. 序論

Ⅱ. 리스트의 思想的 背景

Ⅲ. 마르부르그 綱領과 刑事政策

Ⅳ. 리스트의 目的思想과 刑事政策的 立場

Ⅴ. 리스트의 目的思想의 問題點과 克服 및 그 영향

Ⅵ. 結論

Zusammenfassung

參考文獻

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