Verkersunfälle sind manchmal passiert und dadurch sind viele Leute ums Leben gekommen, verletzt und ihre Sachen geschädigt worden. Deshalb ist das Problem immer aktuell und praxisrelevant. Außserdem gibt es in diesem Bereich noch viele zu lösenden theoretischen Probleme. In diesem Aufsatz geht es um Zusammenhang zwischen einerseits verschiedenen Deliktstatbestände, also Tötungsdelitkt als unechte Unterlassungsdelikt, Aussetzung mit Todesfolge, Unterlassene Hilfeleistung und anderen Delikten im Verkehrsordnung, andererseits Ingerenz, Vertrauensprinzip bezügliche Fahrlässigkeitsdelikt und objektiven Zurechnung. Schwerpunkt ist Konkurrenz von Verbrechen. Bisher hat koreanische Rechtsprechung die Hilfeleistungspflicht durch Vorschrift von Strassenverkehrsgesetz so gesehen, dass Unfallverursacher Verletzten helfen muss, unabhängig davon, ob der Unfall wegen seines Vorsatzes oder Fahrlässigkeit passiert ist. Nach h. M. stellt diese Pflicht die Obhutpflicht beim Aussetzungsdelikt dar und der Fahrer kann als Täter von Aussetzung mit Todesfolge bestaft werden, wenn er sie unterlässt und damit der Verletzte gestorben ist. Neuerdings hat sich der koreanische Oberstgerichtshof diese Ansicht bestätigt. Aber diese Rechtsprechung ist als Anfangspunkt zur systermatischer und logisch konsistenter Diskussion zu sehen.
Ⅰ. 들어가며
Ⅱ. 도로교통법 제54조의 구호의무에 대한 이해
Ⅲ. 도주운전죄와 유기치사죄의 관계
Ⅳ. 맺으며
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