Zur Bekaempfung der Spekulation der Grundstuecke, deren dunkle Folge immer wieder eine chronische Krankheit der Koreanischen Gesellschaft bleibt, fuehrte Koreanische Regierung den oeffentlichen Begriff des Grundstuecks ein. Darunter legte der Gesetzgeber vor kurzem den Gesetzentwurf fuer Gesamtgrundstuecksteuer vor. Damit wird die bisherige Gesamtgrundsteuer abgeschafft und der einzelne Grundeigentuemer mit der neuen Gesamtgrundstuecksteuer in der Weise besteuert, dass er einmal kommunale Grundsteuer bezahlt und wiederum zur Gesamtgrundstuecksteuer auf der staatlichen Ebene zahlungspflichtig ist. Unter dem oeffentlichen Begriff des Grundeigentums versteht das Koreanische Verfassungsgericht zwar verstaerkte oeffentliche Bindung des Grungeigentums. Dennoch betonte es durch seine fuenfzehnjaehrige Rechtsprechung auch die verfassungsrechtlichen Grenzen der Besteuerung aufgrund des oeffentlichen Begriffs vom Grundeigentum. In dieser Hinsicht ist der Koreanische Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Inhalte der von ihm vorgelegten Gesamtgrundstuecksteuer innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen zu Konkretisieren, die das Koreanische Verfassungsgericht in den letzten Jahren festgestellt hat.
I. 문제의 제기
II. 토지공개념과 부동산공개념
III. 종합부동산세
IV. 재건축아파트에 대한 개발부담금
V. 주택거래신고제 및 허가제
VI. 맺는말
<Zusammenfassung>
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