Die Erpressung ist eine Nötigung, die gegen die Freiheit der wirtschaftlichen Dispositionen gerichtet ist. Schutzgüter sing das Vermögen und die Freiheit. Der objektive Tatbestand erfordert, daß eind anderer durch Gewalt doer Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zugefügt wird. Nicht rechtswidrig ist aber die Drohung dann, wenn jemand seinem Schuldner bei Nichtzahlung bestehender Ansprüche eine Strafanzeige droht. Denn die Rechtswidrigkeit des Nötigunselements dieses Tatbestandes ist gegeben, wenn die die Anwendung der Gewalt oder die Drohung zu dem abgestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Ⅰ. 문제제기
Ⅱ. 공갈죄의 구성요건 검토
Ⅲ. 權利行使와 공갈죄
Ⅳ. 결 론
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