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학술저널

과거청산의 의의와 「의문사진상규명에 관한 특별법」에 대한 개정의 필요성

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Im Jahr 2000 wurde vom damaligen sudkoreanischen Prasidenten, Kim Dae Jung, eine Wahrkheitskommission ins Leben gerufen, um sog. Uimunsa (suspekte Todesfafle) zu klaren, die sich unter der autoritaren Herrschaft seiner Vorganger ereigneten. Diese Aufgabe ist politisch wie auch rechtlich auBetst schwierig, denn Militardiktaturen und andere repressive Regierungssysteme pragten einen groBen Teil des koreanischen Lebens seit der von AuBen aufgedrangten Teilung Halbinsel am Ende des Zweiten Weltkrieges. Die Kommission hat im Jahr 2002 ihre Arbeit beendet und veroffentlichte auch den Schlussbericht uber dreiundachtzig FaUe.20) Aber nach dem Aufruf der koreanischen Gesellschaft, Kommissionsarbeit wieder in Gang zu setzen, hat die Legislatur das bisherige Klarungsgesetz geandert, so dass die Komrnissionsarbeit auf em Jahr verlangert wurde. Also hat die zweite Periode der Kommissionsarbeit begonnen. Jedoch ist das Gesetz uber die Klarung der Uimunsa (suspekte Todesfalle) nach folgenden Gesichtspunkten zu andern. Erstens, der Anwendungsbereich des Gesetzes ist zu eng. Es beschrankt sein Anwendungsbereich auf die Wahrheit uber suspekte Todesfalle zu erforschen, die sich wahrend der Demokratisierungsbewegung ereigneten. Damit stellt das Gesetz ein Erfordernis seitens Opfers, dass sich das Opfer an einer Demokratiserungsbewegung teilgenommen haben muss. Dies verstobt gegen das Gleichheitsgebot der koreanischen Verfassung. Nach dem jetzigen Gesetz kann die Kommission nicht die Falle untersuchen, die nicht mit einer Demokratiserungsbwegung in Zusammenhang gebracht werden konnen, obwohl anzunhemen ist, dass das Opfer von der autoritaren Regieme getotet wurde. Zweitens fehlt der Kommission rechtlich die notwendige Machtbefugnisse, um ihre Arbeit erfolgreich abzuschliessen. Falsche Aussagen zu machen hat, zum Beispiel, keinerlei rechtliche Konsequenzen. Ohne jegliche Bestrafung befurchten zu mussen, hatten daher viele Beamten und Offiziere, die damals bei den problematischen Ereignissen beteiligt waren, keinerlei Motivation, mit der Wahrheit ans Licht zu rucken. Das hatte ihnen nur schaden konnen. Drittens wurde der Kommission die notige politische und administrative Unterstutzung nicht gewahrleistet, weder von der Polizei noch vom Militar oder vom Geheimdienst. Viele wichtige Dokumente waren entweder bereits zerstort oder nur sehr muhsam zu erhalten. Die Konmission wurde viel effektiver, wenn sie, wie das in Sudafrika der Fall war, Amnestie gegen Wahrheit austauchen konnte. Mehr uber die Vergangenheit zu wissen, ware fur die Angehorigen der Opfer von groBer Wichtigkeit gewesen. Es geht vor allem darum, ein polirisches Verstandnis der Vergangenheit zu erarbeiten, das dann einen gesellschaftlichen Heilungsprozess einleiten konnte. Nur so lasst sich das verlorene Vertrauen zwischen Staat und Burger langsam wieder herstellen.

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